Wenn die Verfassungsorgane der festen Überzeugung sind, dass die AfD gesichert verfassungsfeindlich agiert, dann kann und muss ein Verfahren eingeleitet werden. Letztlich wird vom Bundesverfassungsgericht über ein Verbot geurteilt, das hohe Hürden vorsieht.
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Frage von Konstantin P. • 30.09.2024
Antwort von Elisabeth Kaiser SPD • 26.10.2024
Frage von Maike D. • 30.09.2024
Antwort ausstehend von Renate Künast Bündnis 90/Die Grünen
Frage von Maike D. • 30.09.2024
Antwort von Jan-Marco Luczak CDU • 25.10.2024
Ein AfD-Verbotsverfahren halte ich aber für falsch. Die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Verbot sind hoch, es ersetzt aber vor allem nicht die politische Auseinandersetzung.
Frage von Inga K. • 30.09.2024
Antwort ausstehend von Michelle Müntefering SPD
Frage von Daniela R. • 30.09.2024
Antwort von Anikó Glogowski-Merten FDP • 07.10.2024
Als Liberale unterstütze ich diesen Antrag nicht, da er der Opferrolle der AfD nur zutun würde.
Frage von Daniela R. • 30.09.2024
Antwort von Christos Pantazis SPD • 28.10.2024
Wie ich bereits bei mehreren öffentlichen Veranstaltungen kund getan habe, kommt für mich bei Vorliegen einer gesicherten Beweislast ein Parteiverbotsverfahren selbstverständlich als Mittel wehrhafter Demokratie in Betracht