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Renate Künast
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Maike D. •

Unterstützen Sie den Antrag die AFD vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen?

Sehr geehrte Frau Künast, es ist 5 nach 12, wie man gerade im Thüringer Lanftag noch einmal eindrucksvoll gesehen hat. Das Verbotsverfahren ist eines der wichtigsten Hebrl um unsere Demokratie zu retten! Ich bin Grünenwählerin und ich empfinde es als katastrophal wie aus Angst vor der AFD Freiheit und eine progressive, nachhaltige Polzik geopfert werden!

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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir teilen Ihre Sorgen über das Erstarken rechtspopulistischer und rechtsextremer Kräfte in unserem Land. Wir haben uns deshalb zusammengeschlossen, um mit einem Antrag einen wichtigen Schritt in Richtung der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD zu machen. Es ist höchste Zeit, dass auch ernsthaft und umfassend geprüft wird, ob sie nicht nur in Teilen verfassungsfeindlich, sondern auch verfassungswidrig ist.

Das Parteienverbot ist ein scharfes Schwert, über dessen Anwendung das Bundesverfassungsgericht nur aufgrund einer umfassenden Quellen- und Beweislage entscheiden kann. Verfassungsfeindlichkeit allein genügt dafür nicht, es muss vielmehr dieVerfassungswidrigkeit belegt werden. Die Anforderungen dafür sind erheblich höher als etwadie Kriterien für die Einstufung als gesichert extremistisch durch Verfassungsschutzämter. Eines sollte zudem allen bewusst sein: Ein gescheiterter Verbotsantrag könnte von der AfD zu ihrem Vorteil genutzt werden.

Für ein Verbotsverfahren muss deshalb sichergestellt sein, dass systematisch genügend belastbare Beweise zusammengetragen werden, insbesondere angesichts des strategischen Vorgehens der AfD bei Formulierungen von Beschlüssen der Partei. Ohne diese Grundlage könnte der Antrag vom Bundesverfassungsgericht bereits im Vorverfahren abgewiesen werden oder wäre spätestens im eigentlichen Verfahren nicht erfolgreich.

Am 30.01. wurde nun erstmals über die beiden Anträge für ein Verbotsverfahren gegen die AfD debattiert. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es braucht für die Verabschiedung eines solchen Antrags im Bundestag aber drei Beratungen, von denen dieDebatte am 30.01. die erste war und die mit der Überweisung in die Ausschüsse des Bundestages abgeschlossen wurde. Zur zweiten und dritten Beratung wird es in dieser Legislaturperiode aus zeitlichen Gründen nicht mehr kommen können.

Wir setzen aber darauf, dass die zwei debattierten Anträge, die jetzt bei den Ausschüssen liegen, nach der Bundestagswahl reaktiviert werden und noch mehr Unterstützung sammeln können. Die beiden Anträge stehen sich dabei nicht entgegen, sie haben das gleiche Ziel. Viel zu viele Abgeordnete aus Union, FDP und SPD unterstützen aber bisher keinen der beiden Anträge. Das muss sich ändern. Gemeinsam können wir dann darauf hinarbeiten, dass der Bundestag beschließt, ein Verbotsverfahren gegen die AfD rechtssicher vorzubereiten und zu beantragen.

Frau Künast unterstützt zudem ausdrücklich die Initiative der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die ein Gutachten zu den Erfolgsaussichten einer Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD erstellen möchte. Dieses Gutachten kann ein wichtiger Schritt werden, um einem Verfahren näher zu kommen und kann die Antragsbegründung unterstützen.

Freundliche Grüße,
Team Künast

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