An diesem Kurs halten wir Sozialdemokraten fest.
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Mit dem 23. Februar 2025 haben wir jetzt den frühestmöglichen Termin für vorgezogene Bundestagswahlen festgelegt – das ist eine vernünftige Entscheidung.
Wir als CDU und CDU fordern schnelle Neuwahlen, weil wir überzeugt sind, dass die aktuelle Lage dies erfordert und dieser Weg das Beste für unser Land ist. Wechselnde Mehrheiten und sonstige Formen der Taktiererei sind in dieser Hinsicht kontraproduktiv.
Ich hätte mehrere Wunschkandidatinnen und Wunschkandidaten, aber es ist völlig unrealistisch, dass eine oder einer von ihnen von der Mehrheit des Bundestages gewählt wird. Möglicherweise wird es Friedrich Merz, der unsere Probleme aber auch nicht lösen wird.
Das Grundgesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit vorgezogener Neuwahlen vor. Dem muss die Bundeswahlleiterin gerecht werden.
Im Falle einer Auflösung des 20. Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten ist gemäß § 52 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes das Bundesministerium des Innern und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz bestimmten Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.