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Diese Frage stellt sich nicht, da ich keine Gründe dafür sehe, dass der Bundestag dem Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellen sollte.
Eine Vertrauensfrage, wie von Unionsfraktionschef Friedrich Merz gefordert, muss ein Bundeskanzler nur dann stellen, wenn er sich seiner Mehrheit nicht mehr sicher ist.
Leider werden aktuell die juristischen Erfolgschancen für ein Parteiverbot von Experten aus Rechts- und Politikwissenschaften als eher gering eingestuft und die Dauer eines solchen Verfahrens könnte Jahre dauern. Deswegen halte ich es für ratsam dem Verfassungsschutz das Bestimmen des richtigen Zeitpunkts für ein Verbotsverfahren zu überlassen.
Es gibt deshalb aus meiner Sicht auch keinerlei Gründe für ein Parteiordnungsverfahren gegen Rene Springer.