Frage von Nina G. • 10.07.2024
![Stefan Wenzel Stefan Wenzel](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/6D9AA69D-F84F-4E1E-B710-CE3016B56DBD_1_100_o.jpeg?itok=AcZNvLp6)
Antwort ausstehend von Stefan Wenzel Bündnis 90/Die Grünen
Die Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind etc. – wird grundsätzlich verboten.
Der Bundespräsident wird das Gesetz voraussichtlich im August unterschreiben können. Vorher wird das Gesetz gründlich geprüft.
Inzwischen konnte Einigkeit über die Berechnungsgrundlage für die amtsangemessene Alimentation erzielt werden.
Die aktuelle Novellierung des Tierschutzgesetzes ist ein weiterer Schritt in Richtung mehr Tierschutz, auch beim Tiertransport.