Die Novelle ist eine umfangreiche Reform des Tierschutzrechts in Deutschland. Tiere mit Qualzuchtmerkmalen dürfen nicht mehr in der Zucht verwendet werden.
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Nach unserem Verständnis gibt es in Tierwohlfragen großen Nachholbedarf in Deutschland, zeigt sich doch im Umgang mit Nutztieren beispielhaft, wie empathisch und wertschätzend die Gesellschaft mit Schwächeren umgeht. Dies gilt insbesondere für die von Ihnen angesprochenen Tiertranspüorte von und nach Hochrisikostaaten und ich teile Ihre Empörung darüber.
Die Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind etc. – wird grundsätzlich verboten.
Der Bundespräsident wird das Gesetz voraussichtlich im August unterschreiben können. Vorher wird das Gesetz gründlich geprüft.
Inzwischen konnte Einigkeit über die Berechnungsgrundlage für die amtsangemessene Alimentation erzielt werden.
Die aktuelle Novellierung des Tierschutzgesetzes ist ein weiterer Schritt in Richtung mehr Tierschutz, auch beim Tiertransport.