Frage von Volker L. • 18.02.2023
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Antwort von Meta Janssen-Kucz Bündnis 90/Die Grünen • 21.02.2023
Die Anfragen zu Vertretungen im Namen der Landtagspräsidentin des Redakteurs Doelecke wurden seitens der Landtagsverwaltung beantwortet!
Die Anfragen zu Vertretungen im Namen der Landtagspräsidentin des Redakteurs Doelecke wurden seitens der Landtagsverwaltung beantwortet!
Die Landtagsverwaltung und ich haben alle an uns gerichteten Anfragen zeitnah bearbeitet.
Warum Gegenteiliges behauptet wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Formal muss die Präsidentin des Niedersächsischen Landtags auch Abgeordnete desselben sein. Dies ergibt sich aus Artikel 18 der Niedersächsischen Verfassung in Verbindung mit §5 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags. Der*die Präsident*in kommt aus der Mitte des Hauses. Insofern ist diese Doppelrolle verfassungsrechtlich geboten und meiner Ansicht nach auch sinnvoll.