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Marja-Liisa Völlers
SPD
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Frage von Hans M. •

Gefährdet Scholz, mit schon fast zweijähriger Verweigerung der Transparenz bei der Nordstreamermittlung unser Staatswohl?

Frau Völlers,

„Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne

Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht mög-

lich.“ (Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. No-

vember 1975, 2 BvR 193/74, BVerfGE 40, 296, Rn. 60.)

Das Urteil des BVG ist eindeutig !

Warum untergräbt Scholz als Kanzler, auch von Ihnen unwidersprochen, die vom BVG beschriebene parlamentarische Demokratie, indem er die Transparenz und damit das Vertrauen in die Nordstreamaufklärung verweigert?

Scholz begründete seine Transparentverweigerung mit "Staatswohl". ist dies nicht ein Missbrauch, um Transparenz zu verhindern und ggf. brisante pol. Verwicklungen zu vermeiden?

Nochmal „Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne

Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht mög-

lich.“ !

Wieso gefährdet nicht Scholz selbst,mit Transparenzverweigerung unser Staatswohl?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage und das Interesse an unserer politischen Arbeit. Ich teile Ihre Einschätzung, wonach Transparenz ein entscheidendes Element für das Vertrauen in die Demokratie ist. Lassen Sie mich die daher die von Ihnen angesprochene Angelegenheit erläutern.
Die Bundesregierung hat in den letzten zwei Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, den Transparenzanforderungen des Gesetzgebers gerecht zu werden. In Bezug auf die vorsätzlich herbeigeführten Explosionen an der Nord-Stream-Pipeline wurde im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts ausführlich berichtet. Die Antworten der Bundesregierung sind in verschiedenen Bundestagsdrucksachen dokumentiert und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden.
Gleichwohl gibt es Situationen, in denen bestimmte Informationen aus Gründen des Staatswohls zurückgehalten werden müssen. Dies betrifft insbesondere sicherheitsrelevante Informationen, die im internationalen Kontext stehen und unter die „Third-Party-Rule“ (https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2017_05/508210-508210#:~:text=Wie%20die%20Bundesregierung%20weiter%20ausf%C3%BChrt) fallen. Diese Regel besagt, dass Informationen von ausländischen Diensten nicht ohne deren Zustimmung weitergegeben werden dürfen. Diese Praxis dient dem Schutz unserer nationalen Sicherheitsinteressen und ist ein international anerkanntes Verfahren.
Die Abwägung zwischen Transparenz und Staatswohl ist eine komplexe Aufgabe, bei der die Sicherheit Deutschlands stets
im Vordergrund steht. Als Abgeordnete sind wir stets bestrebt, diese Balance verantwortungsvoll zu wahren, um sowohl das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger als auch die Sicherheit des Landes zu gewährleisten.
Ich hoffe, dass diese Erläuterungen Ihnen einen besseren Einblick in die Beweggründe der Bundesregierung und der Mitglieder des Deutschen Bundestages geben. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne direkt per Mail unter marja.voellers@bundestag.de zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen,
Marja-Liisa Völlers, MdB

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