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Bärbel Bas
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Frage von Hans M. •

Warum erwartet die Ampel noch Vertrauen der Menschen, wenn sie die Transparenz verweigert, zu verfolgen, was politisch geschieht ?

Frau Bas, ich frage Sie in Ihrer Funktion als Bundespräsidentin.

Das Bundesverfassungsgericht stellte verbindlich fest: „Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohneTransparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“

(Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 1975, 2 BvR 193/74, BVerfGE 40, 296, Rn. 60.)

Die Bundesregierung verweigert bis dato jegliche Auskünfte zum Nordstreamsaboteur, oder zum Stand der Ermittlungen.

Bezugnehmend auf das klare Urteil des BVG, warum sollte die Ampel noch Vertrauen erhalten, wenn sie die Transparenz verweigert, zu verfolgen, was politisch geschieht ? Beschädigt die Ampel damit nicht, entgegen dem Urteil des BVG, Demokratie und Staatswohl?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung: 

Im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages diverse Fragen zum Themenkomplex "Sprengungen der Nord Stream Pipelines" an die Bundesregierung gerichtet. Hierbei haben sie die Instrumente genutzt, die die Geschäftsordnung des Bundestages vorsieht: Fraktionen können Kleine und Große Anfragen an die Bundesregierung richten. Jede und jeder Abgeordnete kann Einzelfragen zur schriftlichen und mündlichen Beantwortung stellen. 

Die Bundesregierung hat die Fragen zum genannten Thema beantwortet. Fragen und Antworten finden sich (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) unter anderem auf folgenden Bundestagsdrucksachen: 20/3987 (Frage 17), 20/4141 (Frage 2), 20/4758, 20/6321, 20/6460, 20/7291 und jüngst 20/12284.

In ihren Antworten hat die Bundesregierung teilweise einzelne Auskünfte mit Verweis auf das Staatswohl verweigert. Hierbei hat sie im Besonderen auf die sog. "Third-Party-Rule" verwiesen. Diese Regel im internationalen Sicherheits- und Nachrichtenbereich besagt, dass Informationen von ausländischen Diensten nicht ohne deren Zustimmung weitergegeben werden dürfen.   

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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