Ich vermute, dass hier ein Missverständnis vorliegt, da es im Landtag mehrere Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gab, deren Fragenkataloge allerdings unterschiedlich gehaltvoll waren.
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Die Vorstellung einer womöglich sogar behördlich überwachten Registrierungspflicht vor einer Kontaktaufnahme zu Abgeordneten ist in hohem Maße befremdlich.
Das von Ihnen angesprochene Abgeordnetengesetz nehme ich selbstverständlich sehr ernst. Zu dessen Einhaltung stehe ich stets mit der Bundestagsverwaltung in Kontakt, gerade was mein Ausscheiden aus dem deutschen Parlament betrifft.
Über meine Kontakte und Gespräche berichte ich regelmäßig in sozialen Medien und auf meiner Homepage. Aufgrund der Vielzahl solcher Termine und Begegnungen berichte ich nicht über alle, das heißt aber nicht, dass diese ein Geheimnis wären.
Einen besonderen Zugang zu Grundstücken gab es nicht, im Gegenteil: im Rahmen der Amtsausübung wird – zu Recht – ein besonders großer Wert darauf gelegt, dass man diese nicht zum persönlichen Vorteil nutzen kann.
Aufklärung und Senkung der Hürden zu Bürgerbegehren & Bürgerentscheide, Stimmungsbilder, Transparenz, Information und proaktive Einbeziehung der Bürger