![Sabine Bätzing-Lichtenthäler Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/baetzing-lichtenth%C3%A4ler_sabine_049.jpg?itok=z-LhUfF9)
(...) Ein komplettes Verkaufsverbot von Darlehen, halte ich für rechtlich nicht zulässig, zudem es auch den Kreditverkehr zwischen Banken beeinträchtigen würde, indem gegenseitige Kredite gehandelt werden. (...)
(...) Ein komplettes Verkaufsverbot von Darlehen, halte ich für rechtlich nicht zulässig, zudem es auch den Kreditverkehr zwischen Banken beeinträchtigen würde, indem gegenseitige Kredite gehandelt werden. (...)
(...) ein Drittel des gesamten Arbeits- und Gebührenaufkommens der Schornsteinfeger aus. Das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens, das am 27. Juni vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, nimmt keine Änderungen der handwerksrechtlichen Vorbehaltsbereiche vor. (...)
(...) Zunächst kann derjenige, der durch arglistige Täuschung zur Abgabe einer Willenserklärung bestimmt wurde, diese Erklärung anfechten mit der Folge, dass der Vertrag als von Anfang an nichtig anzusehen ist. Außerdem kann auch ein Schadenersatzanspruch gegen Verkäufer und Vermittler bzw. das Kreditinstitut unter dem Gesichtspunkt der Fehlberatung bestehen. (...)
(...) Da ich der Auffassung bin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser über die Nährwerte von Lebensmitteln informiert werden müssen, habe ich der Wirtschaft empfohlen, bei möglichst vielen vorverpackten Lebensmitteln erweiterte Nährwertinformationen nach dem von uns entwickelten "1 plus 4"-Modell anzubringen. Diese Angaben sollen die gemeinschaftsrechtlich geregelte Nährwertkennzeichnung ergänzen. (...)
(...) Nach deutschlandweit 125 Fällen im "Rekordjahr" 2001, waren es 2006 nur noch 16 und im letzten Jahr sogar nur noch vier Fälle. Politik und Landwirte haben die Gefahren von BSE erkannt und darauf konsequent reagiert; die Verringerung der Erkrankungen belegt dies. Ich bin überzeugt, dass dieser Weg fortgesetzt werden muss, um ein Höchstmaß an Verbraucher- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten. (...)
(...) Alles in allem ist der in vielen und harten Verhandlungen erzielte Verbraucherschutz zu Gunsten der Immobiliendarlehensnehmer ein geeigneter Schritt in die richtige Richtung und verhindert gezielt die gängige Praxis vieler Finanzinvestoren, die es einzig und allein auf die Immobilie des Darlehensnehmers abgesehen haben. (...)