Frage an Horst Seehofer von alexander k. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Herr Seehofer,
in Ihrer
Antwort vom 23.6.08 schreiben Sie das Folgende:
"Es wurde vielfach die Forderung an mich herangetragen, die Anwendung unseres Systems der erweiterten Nährwertinformation verbindlich vorzuschreiben. Dies ist jedoch nicht möglich, da der Bereich der Nährwertkennzeichnung auf EU-Ebene geregelt ist und diese Vorschriften für alle Mitgliedstaaten gelten. Ich setze mich aber dafür ein, dass möglichst viele vorverpackte Lebensmittel mit den Angaben nach dem "1 plus 4"-Modell versehen werden. Im Übrigen wird derzeit auch auf EU-Ebene beraten, wie die Nährwertkennzeichnungsvorschriften verbessert werden können."
1. Warum gibt es diese Regelung im EU-zugehörigen Großbritannien, wenn es eine EU-Entscheidung ist?
2. Dadurch, dass dieses System in Großbritannien von vielen Firmen boykottiert wird, ist, meines Erachtens nach, absehbar, wie sich diese bei eine Freiwilligen Regelung in Deutschland verhalten werden?
Mit welchen Schritten gedenken Sie, Ihr Ziel der Verbindlichkeit zu erreichen?
MIt Dank im Voraus!
Koch
Sehr geehrter Herr Koch,
für alle Mitgliedstaaten der EU gilt, dass in dem gemeinschaftsrechtlich geregelten Bereich der Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln keine davon abweichenden einzelstaatlichen Vorschriften erlassen werden dürfen. Dementsprechend wird von der zuständigen britischen Behörde (Food Standards Agency) der Lebensmittelwirtschaft lediglich empfohlen, bei bestimmten verpackten Lebensmitteln eine Ampelkennzeichnung anzubringen. Diese Kennzeichnung ist also auch in Großbritannien nicht verbindlich vorgeschrieben.
Da ich der Auffassung bin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser über die Nährwerte von Lebensmitteln informiert werden müssen, habe ich der Wirtschaft empfohlen, bei möglichst vielen vorverpackten Lebensmitteln erweiterte Nährwertinformationen nach dem von uns entwickelten "1 plus 4"-Modell anzubringen. Diese Angaben sollen die gemeinschaftsrechtlich geregelte Nährwertkennzeichnung ergänzen. Aus den oben genannten Gründen können diese zusätzlichen Angaben aber nicht verbindlich vorgeschrieben werden.
Um die bestehenden, auf Gemeinschaftsrecht beruhenden Rechtsvorschriften für die Nährwertkennzeichnung zu verbessern, ist es notwendig, diese Vorschriften auf EU-Ebene entsprechend zu ändern. Ein Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung betreffend die Informationen der Verbraucher über Lebensmittel, mit der auch die Vorschriften über die Nährwertkennzeichnung novelliert und weiterentwickelt werden, liegt bereits vor und wird derzeit in den Gremien des Europäischen Parlaments und des Rates beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer