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Frage von Roland L. •

Frage an Karl Diller von Roland L. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo Herr Diller.

Ich habe mir eine Solaranlage installieren lassen, mit Heizungunterstützung. Die Heizung ist erst 3 Jahre alt (Neubau).
Nach Abschluss der Arbeiten wurden die Abgaswerte überprüft und optimal eingestellt. Neue Plakette wurde von der Heizungsfirma angebracht. 4 Tage später kam der Schornsteinfeger, kontrollierte abermals die Heizung. Er stellte eine optimale Laufeigenschaft fest.

Warum diese Doppelbelastung. Einmal eine Rechnung der Firma, dann die Gebühren vom Schornsteinfeger.
Sowas nenne ich abzocken der Bürger. Wann gedenken Sie gegen diesen Unsinn was zu unternehmen.

MfG.
Roland Lipp

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lipp,

in Ihrer Mail vom 27. Juni kritisieren Sie die "Doppelmessungen" der Heizungsanlagen, also die Wartung durch den Sanitär-Heizungs-Klima-Betrieb (SHK) und die verpflichtende Messung nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImschV).

Nach der 1. BImschV sind die Emissionsmessungen dem Schornsteinfegerhandwerk vorbehalten. Sie machen ca. ein Drittel des gesamten Arbeits- und Gebührenaufkommens der Schornsteinfeger aus. Das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens, das am 27. Juni vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, nimmt keine Änderungen der handwerksrechtlichen Vorbehaltsbereiche vor. Wie wichtig diese Tätigkeit der Schornsteinfeger sind, zeigen die jährlichen Prüfergebnisse, bei denen etliche Mängel betriebs- und brandsicherheitstechnischer Art wie auch zu hohe CO-Werte oder zu hohe Abgasverluste von Feuerungsanlagen festgestellt werden.

Da Sie sich über Doppelmessungen ärgern, können Sie aber künftig alles aus einer Hand machen lassen, indem Sie einen doppelt qualifizierten Handwerker, der sowohl mit dem SHK-Handwerk als auch mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist, mit der Wartung und der Messung beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Diller, MdB