Wir greifen die Kritik in den derzeitigen Verhandlungen auf und setzen uns dafür ein, dass keine illegale Weitergabe personenbezogener Daten an unbeteiligte Dritte sowie ein missbräuchlicher Umgang erfolgt
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Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist durch Verhandlungen innerhalb des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses kein Bestandteil des Gesetzes mehr. Der entsprechende Paragraph wurde gestrichen.
Die Änderung des Geschlechtseintrages wird nicht automatisch an Sicherheitsbehörden weitergegeben. Dafür habe ich mich mit meinen Kolleg*innen in den Verhandlungen eingesetzt.
Ich habe Ihre Bedenken und Ihre Wünsche in Bezug auf die Sicherheit der persönlichen Daten zur Kenntnis genommen. Derzeit finden im parlamentarischen Raum noch detaillierte Verhandlungen über alle Frage- und Problemstellungen des vorgelegten Gesetzentwurfes statt.
Grundsätzlich unterliegt dem geltenden Recht zufolge die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
Ich freue mich sehr darüber, dass wir es in den Verhandlungen zum Selbstbestimmungsgesetz geschafft haben, die Datenweitergabe zu verhindern und den Paragraphen aus dem Gesetz zu streichen.