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Jan Plobner
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Frage von Julian S. •

Wie stellen Sie sicher, dass TIN-Menschen nach dem aktuellen Satzungen des Selbstbestimmungsgesetzes nicht bei der Änderung Ihres Vornamens, keiner Gefahr bei der Datenübermittlung ausgesetzt sind?

Nach der aktuellen Satzung des Selbstbestimmungsgesetzes, muss bei einer Namensänderung einer TIN-Person, sämtliche personenbezogenen Daten des Antragstellers/ der Anstragstellerin, an 10 verschiedene deutsche Sicherheitsbehörden gesendet werden. Damit erfüllt sich der Zustand einer Generalverdachtsstellung gegen TIN-Personen. Des Weiteren, kann nicht sicher gestellt werden, das diese Daten, nicht an 3. weitergereicht werden. Was zu einer akuten GEfahr für TIN-Personen führen kann.
Nach Zwischenfällen bei z.B. Polizeistellen und dem Bundeskriminalamt (z.B. NSU 2.0) wurden Datensätze von Beamten der Bundesrepublik an Kriminelle und Terroristen weitergeleitet. Diese wurden zur Bedrohung von Personen benutzt.

Aufgrund dieser Grundlage, muss davon ausgegangen werden, das mit Datensätzen nach dem Selbstbestimmungsgesetzes das gleiche geschehen kann.

Ich bitte Sie sich dafür Einzusetzen, das dieser Gesetzespunkt gestrichen wird, da eine er akute Bedrohung für Tin-Personen darstellt.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist durch Verhandlungen innerhalb des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses kein Bestandteil des Gesetzes mehr. Der entsprechende Paragraph wurde gestrichen.

Mit freundlichen Grüßen 

Jan Plobner

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