Wie stellen Sie sicher, dass TIN-Menschen nach dem aktuellen Satzungen des Selbstbestimmungsgesetzes nicht bei der Änderung Ihres Vornamens, keiner Gefahr bei der Datenübermittlung ausgesetzt sind?
Nach der aktuellen Satzung des Selbstbestimmungsgesetzes, muss bei einer Namensänderung einer TIN-Person, sämtliche personenbezogenen Daten des Antragstellers/ der Anstragstellerin, an 10 verschiedene deutsche Sicherheitsbehörden gesendet werden. Damit erfüllt sich der Zustand einer Generalverdachtsstellung gegen TIN-Personen. Des Weiteren, kann nicht sicher gestellt werden, das diese Daten, nicht an 3. weitergereicht werden. Was zu einer akuten GEfahr für TIN-Personen führen kann.
Nach Zwischenfällen bei z.B. Polizeistellen und dem Bundeskriminalamt (z.B. NSU 2.0) wurden Datensätze von Beamten der Bundesrepublik an Kriminelle und Terroristen weitergeleitet. Diese wurden zur Bedrohung von Personen benutzt.
Aufgrund dieser Grundlage, muss davon ausgegangen werden, das mit Datensätzen nach dem Selbstbestimmungsgesetzes das gleiche geschehen kann.
Ich bitte Sie sich dafür Einzusetzen, das dieser Gesetzespunkt gestrichen wird, da eine er akute Bedrohung für Tin-Personen darstellt.
Hallo Julian S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Stellungnahme des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie zahlreiche andere kritische Äußerungen zum betreffenden Abschnitt sind uns bekannt und wir nehmen sie äußerst ernst. Wir greifen die Kritik in den derzeitigen Verhandlungen auf und setzen uns dafür ein, dass keine illegale Weitergabe personenbezogener Daten an unbeteiligte Dritte sowie ein missbräuchlicher Umgang erfolgt. Auch für dieses Gesetzvorhaben gilt das sog. Struck‘sche Gesetz: „Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist“. Insofern verhandeln wir über verschiedene Punkte, im Rahmen derer wir Alternativen prüfen und Kompromisse aushandeln. Wir setzen uns weiterhin die Rechte von trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen ein und bleiben entschlossen, diesen Kampf fortzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Hennig