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Falko Droßmann
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Frage von Eliah F. •

Wie setzten Sie sich dafür ein, dass TIN-Menschen mit der Regelung zur Datenweitergebe im Selbstbestimmungsgesetz nicht unter Generalverdacht gestellt werden und die Daten nicht missbraucht werden?

Sehr geehrter Herr Droßmann,
Bei Eheschließung gibt es keine vergleichbare Datenweitergabe und TIN* Personen sind eine vulnerable Gruppe, die an vielen Orten Verfolgung ausgesetzt ist. Eine Löschung der Daten nach einer gewissen Zeit ist keine ausreichende Sicherheit, die Daten können bis dahin weitergegeben werden. Gerade unter Bezug auf rechte Strukturen, die es immer wieder im Verfassungsschutz und anderen Sicherheitsbehörden gibt, ist das sehr beängstigend.

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Antwort von
SPD

Hallo Eliah F.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst bin ich sehr froh, dass wir mit dem Selbstbestimmungsgesetz endlich das diskriminierende und in weiten Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz abschaffen.

Der Beschluss der Bundesregierung ist ein Meilenstein. TIN-Personen werden in Zukunft die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen durch eine Erklärung bei Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests, die Einholung von medizinischen/psychiatrischen Gutachten sowie Gerichtsverfahren werden endlich nicht mehr erforderlich sein.

Ich habe Ihre Bedenken und Ihre Wünsche in Bezug auf die Sicherheit der persönlichen Daten zur Kenntnis genommen. Derzeit finden im parlamentarischen Raum noch detaillierte Verhandlungen über alle Frage- und Problemstellungen des vorgelegten Gesetzentwurfes statt. Sie können sich sicher sein, dass ich mich als queerpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion vehement für ein möglichst barrierearmes und diskriminierungsfreies Gesetz einsetze, bei dem alle Grundrechte von TIN-Personen gewahrt werden.

Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit auch direkt an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Falko Droßmann

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