Frage von Michaela Z. • 02.07.2023
Antwort von Andreas Geisel SPD • 03.07.2023
Beteiligung muss vor allem konkret und nachvollziehbar sein.
Beteiligung muss vor allem konkret und nachvollziehbar sein.
Für zeitvariable Tarifverträge gab es eine Anpassung der Energiepreisbremse durch den Bundestag, die zum 1. August 2023 in Kraft getreten ist.
Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen erhielten für den Monat Juni eine einmalige steuerfreie Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023) in Höhe von 1.240 Euro.
Wie ich schon an anderer Stelle geantwortet habe arbeitet die Bundesregierung daran, dass das möglichst bald geschieht.
das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz wird aller Voraussicht nach am Mittwoch, den 05.07.2023, im Landtag beschlossen werden.
Um die solide Nachhaltigkeit der deutschen Finanzpolitik müssen Sie sich keine Sorgen machen