Wird der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst eins zu eins auf die Versorgungsempfänger des Bundes übertragen ?
Sehr geehrter Herr Nietan,
Ich bin pensionierter Zollbeamter und wurde wegen schwerer Krankheit Dienstunfähig.
Nach 28 Dienstjahren beläuft sich mein Ruhegehalt auf 2060,-
Abzüglich privater Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe für meine Frau und mich sowie Miete, Versicherungen, Auto etc. verbleiben uns 350,- zum Leben.
Eigentlich sind wir somit ein Sozialfall.
Auf die Vereinbarte Einmalzahlung als Inflationsausgleich sowie die Erhöhung 2024 sind wir dringend angewiesen.
Es wäre schön, wenn Sie in Erfahrung bringen könnten ob wir mit den i. R. stehenden Zahlungen rechnen können.
Besten Dank
Mit freundlichen Grüßen
Michael W.
Guten Tag Herr Michael W.,
der Bundestag hatte im November 2023 beschlossen, den im April 2023 vereinbarten Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen rückwirkend auf die Bundesbeamten und Versorgungsempfänger zu übertragen.
Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen erhielten für den Monat Juni eine einmalige steuerfreie Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023) in Höhe von 1.240 Euro. Weiterhin erfolgen für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 mit den Dienstbezügen monatliche steuerfreie Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro. Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen erhielten die jeweiligen Beträge in prozentualer Abhängigkeit von ihrem Ruhegehaltssatz.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Nietan