Frage von Hubert J. • 19.03.2006
Antwort von Kurt Beck SPD • 20.03.2006
Sehr geehrter Herr Jenni,
Sehr geehrter Herr Jenni,
Sehr geehrter Herr Kühle,
aufgrund der vielfältigen Lebensformen ist das Ehegattensplitting aus dem Jahre 1958 in der Tat nicht mehr gerecht und muß reformiert werden.
Sehr geehrter Herr Kühle,
Da Finanzen nicht zu meinem Ressort gehören, habe ich mich im Internet unter Ehegattensplitting bei Wikipedia, und Steuernetz informiert.
Es gibt Vor- und Nachteile des Splittings. Auch innerhalb der PBC wird darüber diskutiert.
Die Mehrwertsteuererhöhung kann tatsächlich nur noch über den Bundesrat verhindert werden. Dieser ist für diese Steuererhöhung nach wie vor zustimmungspflichtig. Es kommt also darauf an, dort die entsprechende
Sehr geehrter Herr Knoll,