Frage an Gabriele Nicklis von Klaus K. bezüglich Finanzen
Ich finde Ehegattensplitting ungerecht, aus dem letzten Jahrhundert und gegen die Gleichbehandung von Mann und Frau. Warum wird es nicht abgeschafft?
Da Finanzen nicht zu meinem Ressort gehören, habe ich mich im Internet unter Ehegattensplitting bei Wikipedia, und Steuernetz informiert.
Es gibt Vor- und Nachteile des Splittings. Auch innerhalb der PBC wird darüber diskutiert.
Das Splitting stellt sicher, dass alle Ehepaare mit dem Gesamteinkommen von 80.000 Euro gleich besteuert werden, weil sie auch die gleiche Leistungsfähigkeit haben. Der Vorteil ist abhängig von der Verteilung des zu versteuernden Einkommens (zvE) zwischen den Ehegatten und von der Höhe des zvE insgesamt. Für jeden Ehegatten wird ein Grundfreibetrag berücksichtigt (im Einkommensteuertarif eingearbeitet) und der Steuersatz steigt langsamer mit zunehmenden Einkommen. Es ist eine gerechte Lösung, da alle Ehepaare mit gleichem Gesamteinkommen der gleichen Besteuerung unterliegen. Bei einem Einkommensunterschied von 20.000 Euro beider Ehepartner ist der Vorteil durch das Splitting viermal so hoch wie bei einem Einkommensunterschied von 10.000 Euro.
Eine allgemeine Kappung oder Abschaffung des Splitting würde zu 90 % Ehepaare mit Kindern belasten. Vom Splitting profitiert nur die Ehe und keine andere Partnerschaftsform. Durch den im Artikel 6 GG proklamierten besonderen Schutz von Ehe und Familie ergibt sich, dass Eheleuten aus ihrer Ehe keine wirtschaftlichen Nachteile erwachsen dürfe. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts entspricht das Splitting "dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Es geht davon aus, dass zusammenlebende Eheleute eine Gemeinschaft des Erwerbs und des Verbrauchs bilden, in der ein Ehegatte an den Einkünften und Lasten des anderen wirtschaftlich jeweils zur Hälfte teil hat. (..) Damit knüpft das Splitting an die wirtschaftliche Realität der intakten Durchschnittsehe an, in der ein Transfer steuerlicher Leistungsfähigkeit zwischen den Partnern stattfindet". (Urteil vom 3.11.1982).
Deutschland wurde durch die Organe der EU mehrfach angemahnt, das Steuersystem auf Benachteiligung zu Lasten von Frauen zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern. In den meisten OECD-Ländern wirkt eine andere Steuergesetzgebung. Dort lastet auf dem hohen Einkommen eine hohe Grenzsteuerlast, das Einkommen der Zweitverdienerin wird unabhängig besteuert und deshalb bleiben die ersten paar tausend Euro im Jahr steuerfrei. Entsprechend würde sich der Zweitverdienst für Eheleute sogar finanziell lohnen, selbst wenn der Stundenlohn dabei nur gut halb so hoch wäre wie bei dem Haupteinkommen. In einigen Ländern wird der Splittingvorteil auf weitere unterhaltsberechtigte Familienmitglieder auf Kinder ausgedehnt (Familiensplitting in Frankreich) mit der Begründung Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.
Das Ehegattensplitting verstärkt nach Meinung der Kritiker die Tendenz zur traditionellen Geschlechterrolle. Es wird daher als frauenfeindlich angesehen.
Wir von der PBC möchten durch ein Erziehungsgehalt ermöglichen, dass ein Ehepartner zu Hause bleibt und sich um den Nachwuchs kümmert. Durch das Erziehungsgehalt wird die Arbeit des Partners (nicht nur vom Partner) gewürdigt. Die Tendenz, dass Kinder außerhalb des Hauses erzogen werden bei Berufstätigkeit beider Eltern, ist schädlich für die Psyche des Kindes, so dass Verhaltensauffälligkeiten die Folge sind. Diese Tendenz ist kinderfeindlich. Wir von der PBC setzen uns für die traditionelle Familie ein und betrachten dieses Modell nicht als frauenfeindlich.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zufrieden stellend beantwort habe und verbleibe mit den besten Segenswünschen
Gabriele Nicklis