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Frage von Hubert J. •

Frage an Kurt Beck von Hubert J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Beck

Vielen Dank für Ihre Antwort vom 17.03.06 auf meine Fragen vom 13.03.06. Ich bin erfreut, dass es mir, trotz mehrfacher erfolgloser Versuche seit 2003, zum Ersten Mal gelungen ist von Ihnen eine Antwort zu dem Fragenkomplex Umsatzsteuerausfall / -hinterziehung zu bekommen. Anscheinend ist auf dem Kommunikationsweg --Bürger / Ministerpräsident-- eine hohe Mauer aufgebaut, welche nur vor Wahlen etwas durchlässiger ist.

Zu Ihrer Antwort: Das IFO-Institut geht von 17 Milliarden; die Steuergewerkschaft geht von 21 Milliarden aus (Protokoll 15/77 BT-Finanzauschuss). Beides schlimme Zahlen! Mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Reserve-Charge-Modell decken Sie nach Ihren Angaben lediglich ein Steuerausfall von 4,5 Milliarden ab, so dass immer noch rund 15 Milliarden dem Fiskus verloren gehen. Dies bedeutet, verteilt über den Länderfinanzausgleich, für Rheinland Pfalz immerhin noch ein Steuerausfall von rund 300 Millionen EURO jährlich.

Daher meine Fragen:
Wird eine SPD-Geführte Landesregierung weiter wie bisher auf diese Einnahmen verzichten?
Wenn nein, welches Konzept (Details, keine Allgemeinplätze) haben Sie um den immensen Steuerbetrug mit den notwendigen Mitteln zu bekämpfen und abzustellen?

Mit freundlichen Grüßen
Hubert Jenni

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Sehr geehrter Herr Jenni,

wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, treten wir entschieden dafür ein, alle denkbaren Maßnahmen zur Optimierung des Steuervollzugs auch in Zukunft zu prüfen und umzusetzen. Ziel jedes Staates ist es, die ihm zustehenden Einnahmen soweit als möglich auch zu realisieren.

In Rheinland-Pfalz haben wir hinsichtlich der Mehrwertsteuer bereits viel getan, z.B. die Umsatzsteuersonderprüfung aufgestockt, eine Umsatzsteuer-Sonderprüfgruppe eingerichtet und das Verfahren zur steuerlichen Erfassung bei Unternehmensgründungen optimiert. In Vorbereitung sind bzw. geprüft werden derzeit die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Außenprüfdiensten, der weitere Ausbau der IT-Unterstützung der Außendienste und eine verbesserte Fallauswahl, die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Außen- und Innendienst durch besonders geschulte Mitarbeiter, die Einführung neuer bzw. die Verbesserung bestehender Risikomanagementsysteme und der Ausbau zentraler Betrugsbekämpfungseinheiten. All das sind Maßnahmen im Rahmen des derzeit bestehenden Umsatzsteuersystems.

Mit dem "Reserve-Charge-Modell" wird ein Systemwechsel angestrebt, für dessen Einführung jedoch bestimmte Voraussetzungen (EU-Rechtsgrundlagen, organisatorische, personelle und automationstechnische Maßnahmen zur Schaffung eines wirkungsvollen Kontrollsystems, Aufbau eines effizienten bundeseinheitlichen Risikomanagementsystems, Einführung einer Wirtschaftsidentifikationsnummer usw.) geschaffen werden müssen. Derzeit ist davon auszugehen, dass diese Voraussetzungen nicht vor dem Jahr 2008 geschaffen werden können.

Im Kern bedeutet "Reserve-Charge", dass ein Großteil der Warenlieferungen zwischen Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit wird. Dahinter steht der Grundgedanke, dass dort wo Umsatzsteuer nicht berechnet wird und Vorsteuer nicht geltend gemacht werden kann, auch keine Steuerausfälle infolge von Umsatzsteuerbetrug und Insolvenzen entstehen können. Mit der Einführung des "Reserve-Charge-Modells" werden auch die Steuerausfälle in Folge von Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen reduziert.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Beck