Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Katherina Reiche
Antwort von Katherina Reiche
CDU
• 09.05.2007

(...) In der am 7.5.2007 stattgefundenen öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ist von zahlreichen Fachleuten aus der Wirtschaft und Wissenschaft die Notwendigkeit der Einführung einer Abgeltungsteuer eindrucksvoll bestätigt worden. (...) Steuerpflichtige, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können ihre Erträge weiterhin im Rahmen der Veranlagung erklären, so dass statt des Abgeltungssteuersatzes der niedrigere persönliche Steuersatz zur Anwendung kommt. (...)

Portrait von Dirk Niebel
Antwort von Dirk Niebel
FDP
• 10.05.2007

(...) Damit sollten ursprünglich wichtige Güter des täglichen Konsums steuerlich geschont werden. Aber das Mehrwertsteuergesetz ist ein bürokratisches Ungetüm, und die Liste zum Teil willkürlich. So unterrichtete der Bundesfinanzminister die Finanzbehörden der Länder z.B. darüber, dass getrocknete Schweineohren, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, dem allgemeinen Steuersatz unterliegen, während für als Tierfutter geeignete Schweineohren der ermäßigte Steuersatz gilt. (...)

Portrait von Barbara Hendricks
Antwort von Barbara Hendricks
SPD
• 15.05.2007

(...) Deutlich wird aus der Definition aber auch, dass es keine zweckgebundene Steuererhebung geben darf. Die Ökosteuer heißt so, weil sie ein ökologisches Verhalten anregen soll, nicht weil ihr Aufkommen für ökologisch wirksame Maßnahmen ausgegeben werden muss. Die Verwendung der Steuern im Haushalt des Bundes, die Haushaltsaufstellung, ist die vornehmste Aufgabe des Parlamentes, das in seiner Entscheidung frei ist - auch wenn große Teile des Haushaltsaufkommens durch Ausgaben gebunden sind, die auf früheren Entscheidungen des Parlaments beruhen. (...)

Portrait von Gabriele Groneberg
Antwort von Gabriele Groneberg
SPD
• 15.06.2007

(...) Angenommen, der Wert des Betriebsvermögens beträgt bei der Veräußerung noch 20.000 €, dann wäre tatsächlich ein Veräußerungsgewinn von 10.000 € (Veräußerungserlös 30.000 € abzgl. Wert des Betriebsvermögens 20.000 €) zu versteuern. (...)

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