Frage an Albert Rupprecht von Wolfgang G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Rupprecht,
ich bin 25 Jahre alt und seit einigen Jahren Mitglieder der CSU und JU.
Meine Frage:
Wie konnte unter einer von der CDU/CSU geführten Regierung eine derartige Ausgestaltung der Abgeltungssteuer eingeführt werden?
Ich meine damit speziell die Tatsache, dass selbst bei langfristigen Altersvorsorgeverträgen Abgeltungssteuer+Soli+Kirchensteuer auf Kursgewinne z. B. in Fondsanteilen fällig werden.
Für mich ist das nicht nachvollziehbar. In anderen Ländern, die die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, bleiben zumindest solche Altersvorsorgeverträge steuerfrei.
Ich sehe schon die heutige hohe Belastung bzw. die zu erwartende niedrige Rente ohnehin als Problem für junge Arbeitnehmer an.
Die Politik fordert zu Recht: "mehr private Vorsorge"!!
Die geringe Beteiligungsquote der Privathaushalte am Risikokapital wird bemängelt .. jeder Bankkaufmann (bin ich selbst) rät zu Investmentfonds für eine Altersvorsorge, die auch Rendite bringt-
und jetzt nimmt man sich trotz gut laufender Konjunktur einen "Schluck aus der Steuerpulle"...??
Vater Staat kann die gesetzliche Rente nicht mehr finanzieren (ich rechne damit in 45 Jahren mich mit einer allenfalls geringen Basisrente aus der gesetzl. Sozialversicherung begnügen zu müssen)
und jetzt nochmal an der notwendigen Privatvorsorge und Eigeninitiative der jungen Sparer mitverdienen?
Ich sehe das als Sündenfall an allen jungen Arbeitnehmern an?
Es drängt sich da bei mir leider die Frage auf, inwiefern Abgeordnete noch an die junge Generation denken .... welche Sorgen wir "Junge" haben.
Es gibt leider zu viele politisch uninteressierte Menschen, besonders die "Jugend". Und für die, die wie ich interessiert sind, sind solche Entscheidungen unverständlich.
Herr Rupprecht: wie ist über diese Problematik diskutiert worden - warum unterliegen derart langfristige Anlagen auch der Abgeltungssteuer? Gibt es da eine Möglichkeit in der nächsten Legislaturperiode?
Wie ist Ihre persönliche Meinung dazu?
Viele Grüße,
Wolfgang Greiner
Sehr geehrter Herr Greiner,
vielen Dank für Ihre Mail. Herr Rupprecht wird sich bemühen, Ihnen baldmöglichst eine Antwort zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Mayer
Wiss. Mitarbeiterin
Büro Albert Rupprecht MdB
Sehr geehrter Herr Greiner,
vielen Dank für Ihre Mail zur Abgeltungssteuer. Da ich nicht unmittelbar für den Bereich Finanzen zuständig bin, habe ich mich an den Referenten der Fraktion, Herrn Dr. Frank Müller, gewandt, dessen Ausführungen ich für vernünftig erachte und Ihnen nachfolgend übermittle.
„Die gegenwärtige Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinnen ist außerordentlich schwierig, aufwändig und nicht immer gerecht. Auch wirkt der noch unter der rot-grünen Bundesregierung eingeführte Kontenabruf auf viele Anleger abschreckend - sie legen ihr Kapital eher im Ausland an als in Deutschland. Solche und andere Probleme haben die Koalitionspartner veranlasst, im Koalitionsvertrag eine Neuordnung der Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinnen zu vereinbaren und dies nun im Rahmen der inzwischen beschlossenen Unternehmensteuerreform umzusetzen. Nach dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 ist daher die Einführung einer Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 beabsichtigt.
Bezüglich der Frage der Veräußerungsgewinnbesteuerung und der Altersvorsorge lässt sich feststellen, dass in § 20 Abs. 2 EStG nunmehr geregelt ist, dass zukünftig auch die Wertzuwächse, die dem Steuerpflichtigen durch die Veräußerung der Kapitalanlagen – unabhängig von der Haltedauer dieser Anlagen im Privatvermögen – oder nach dem Abschluss eines Kapitalüberlassungsvertrages zufließen, der Einkommensteuer bzw. der Abgeltungsteuer unterworfen werden.
Die Frage der Veräußerungsgewinnbesteuerung und der möglichen Auswirkungen auf die private Altersvorsorge wurde im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens intensiv geprüft und war auch Gegenstand der öffentlichen Sachverständigenanhörung. Überlegungen, insoweit Ausnahmeregelungen für langfristige Sparanlagen einzuführen, sind dabei nicht nur auf Vorbehalte bei unserem Koalitionspartner gestoßen. Auch sprechen fachliche Gründe gegen solche steuerliche Ausnahmeregelungen.
Wegen der einheitlichen Besteuerung können Anlageentscheidungen in Zukunft weitestgehend frei von steuerlichen Erwägungen getroffen werden, so dass steuerbedingte Wettbewerbsverzerrungen gerade im Rahmen langfristiger Anlageentscheidungen nicht mehr berücksichtigt werden müssen. Ein erheblicher Teil der angestrebten Besteuerungsgerechtigkeit und auch des Vereinfachungseffektes der Abgeltungssteuer ginge verloren, würden nicht sämtliche privaten Veräußerungsgewinne mit einbezogen. Eine von den Banken abzuführende, anonyme Abgeltungssteuer kann grundsätzlich nicht nach dem Zweck der Anlage unterscheiden. Auch hat der Gesetzgeber gerade für die Altersvorsorge spezielle Lösungen wie etwa die Riester-Rente oder die Rürup- Rente zur Verfügung gestellt. Auch nach Einführung der Abgeltungssteuer wird bei der Besteuerung der Riester- und Rürup-Verträge der von der Höhe des zu versteuernden Einkommens abhängige persönliche Steuersatz und nicht der Abgeltungssteuersatz angewendet.
Hiervon ist die Besteuerung der Veräußerungsgewinne und der Kapitalerträge, die nicht immer nur der Vorsorge dienen, zu trennen. Bitte bedenken Sie in diesem Zusammenhang auch, dass die Neureglung für Veräußerungsgewinne nur Anwendung auf nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen findet. Außerdem ist zu sehen, dass durch die Einbeziehung privater Veräußerungsgewinne künftig auch entsprechende Veräußerungsverluste steuermindernd geltend gemacht werden können.
Mit einer Abschaffung der Veräußerungsgewinnbesteuerung auch auf private Kapitalerträge, die zur Altervorsorge dienen, ist nicht zu rechnen.“
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit herzlichen Grüßen
Albert Rupprecht, MdB