(...) Warum der Amtsträger nicht auch bei einer lediglich versuchten Abgabenüberhebung bestraft wird, erschließt sich nicht auf den ersten Blick. Immerhin ist bei § 352 StGB (Gebührenüberhebung) die Versuchsstrafbarkeit in Absatz 2 angeordnet. Erklären lässt es sich lediglich so, dass der historische Gesetzgeber mit § 353 StGB eine Privilegierung schaffen wollte, da der Zahlende sich jederzeit über den gesetzlichen Umfang seiner Zahlungspflicht informieren kann (so Träger in Schönke/Schröder § 353 Rn. (...)
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(...) Ich kenne zwar Ihren Einzelfall nicht näher, aber ich möchte zumindest auf einen grundlegenden Aspekt hinweisen: Gegen Steuerbescheide hat man in der Regel eine Einspruchsfrist von einem Monat. Man wird bei einem Steuerbescheid sogar entsprechend darauf hingewiesen. (...)
(...) In der Gesamtbetrachtung ist für uns entscheidend: Wir wollen das Recht der Kreditnehmer auf Information stärken, ohne dabei aber den volkswirtschaftlich sinnvollen Verbriefungsmarkt zu gefährden. Ich bin davon überzeugt, dass dies möglich ist und erwarte von der Kreditwirtschaft, sich an der Lösungsfindung konstruktiv zu beteiligen. (...)
(...) Diese finden Sie auch auf meiner Homepage (www.andrea-nahles.de). An dieser Stelle nur so viel zum Thema: Bislang galt: ein Abgeordneter erhält nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag für jedes Jahr seiner Mitgliedschaft eine Altersentschädigung von 3% der monatlichen Diät. Das gilt aber nur, wenn er mindestens acht Jahre im Bundestag war. (...)
(...) Stresses that, particularly in view of the European Union´s forthcoming membership of the Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms, OLAF must analyse the judgments of the European Court of Human Rights with very great care and draw the necessary conclusions (...) Sie haben ihn unterstützt, weil sie ihn nicht als OLAF-kritisch sehen und es eher als generelle Anmerkung angesehen haben. (...) direkten Gespräche mit Vertretern von OLAF. (...)
(...) Nein, diese Ansicht von Herrn Chatzimarkakis teile ich nicht. Die Anträge von Herrn Bösch stellten meiner Auffassung nach keinerlei Diskreditierung der wichtigen Arbeit von OLAF dar. Sie sollten lediglich an OLAF appellieren, die Urteile des EuGHMR immer einer sorgfältigen Überprüfung und Kontrolle zu unterziehen. (...)