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Frage von Michael U. •

Frage an Ralf Walter von Michael U. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Walter,

Am 17. Februar 2008 hatte ich Herrn Dr. Chatzimarkakis von der FDP via Abgeordnetenwatch gefragt, ob es zutrifft, dass auch Vertreter seiner Fraktion im Ausschuss für Haushaltskontrolle verhindert haben, dass ein Antrag in den Bericht des Parlaments über den „Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften“ aufgenommen wurde, in dem gefordert werden sollte, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom EU-Amt für Betrugsbekämpfung OLAF „mit höchster Sorgfalt analysiert und die nötigen Konsequenzen daraus gezogen werden müssen".

Am 4. März 2008 hat mir Herr Dr. Chatzimarkakis geantwortet, dass es zutreffe, dass sich Abgeordnete seiner Fraktion „und auch der anderen großen Fraktionen“ gegen den erwähnten Änderungsantrag gewandt hätten.

Es müsse, so Herr Dr. Chatzimarkakis abschließend in seiner Antwort, „auch einmal gefragt werden, welches Interesse einzelne Abgeordnete daran haben können, die unabhängige Arbeit von OLAF im Ausschuss für Haushaltskontrolle zu diskreditieren.“

Zu diesen Aussagen habe ich die folgenden Fragen an Sie:

Trifft es zu, dass der erwähnte Antrag vom Vorsitzenden des Ausschusses für Haushaltskontrolle, dem österreichischen Sozialdemokraten Herbert Bösch vorgelegt worden war?

Stimmt es, dass auch die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion gegen diesen Antrag gestimmt haben?

Teilen Sie die Einschätzung, dass es bei dem erwähnten Antrag darum ging, die unabhängige Arbeit von OLAF zu diskreditieren?

Haben Vertreter von OLAF auch Ihnen im direkten Gespräch den Umgang des Amtes mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erläutert, wie dies laut eigener Aussage bei Herrn Dr. Chatzimarkakis der Fall war?

In Erwartung Ihrer Antwort und

mit freundlichen Grüßen

Michael Urnau

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Sehr geehrter Herr Urnau,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten:

Frage 1:
"Trifft es zu, dass der erwähnte Antrag vom Vorsitzenden des Ausschusses für Haushaltskontrolle, dem österreichischen Sozialdemokraten Herbert Bösch vorgelegt worden war?"

Bei dem von Ihnen zitierten Antrag ("mit höchster Sorgfalt analysiert und die nötigen Konsequenzen daraus gezogen werden müssen") handelt es sich um Änderungsantrag 28 zum sog. "Musotto-Bericht", der im Haushaltskontrollausschuss von dem Vorsitzenden des Ausschusses, meinem Kollegen Herrn Bösch, eingebracht wurde.

Frage 2:
"Stimmt es, dass auch die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion gegen diesen Antrag gestimmt haben?"

Richtig ist, dass der oben erwähnte eingebrachte Änderungsantrag nicht in seinem ursprünglichen Wortlaut angenommen wurde. Berichterstatter Musotto schlug schon im Vorfeld für die Änderungsanträge 27 - 30 von Herrn Bösch zwei abgeschwächte, zusammenfassende Kompromiss-Änderungsanträge vor, die in einem eigenen Unterkapitel in seinen Bericht aufgenommen werden sollten. Diese Kompromiss-Änderungsanträge wurden in der allgemeinen Abstimmung des Haushaltskontrollausschusses angenommen. Die Kompromiss-Änderungsanträge können Sie in der vom Parlament am 19.2.2008 angenommenen Fassung des Berichts über den "Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften - Betrugsbekämpfung - Jahresberichte 2005 und 2006" unter den Punkten 59 und 60 ("Überarbeitung der OLAF-Verordnung") finden.

Frage 3:
"Teilen Sie die Einschätzung, dass es bei dem erwähnten Antrag darum ging, die unabhängige Arbeit von OLAF zu diskreditieren?"

Nein, diese Ansicht von Herrn Chatzimarkakis teile ich nicht. Die Anträge von Herrn Bösch stellten meiner Auffassung nach keinerlei Diskreditierung der wichtigen Arbeit von OLAF dar. Sie sollten lediglich an OLAF appellieren, die Urteile des EuGHMR immer einer sorgfältigen Überprüfung und Kontrolle zu unterziehen.

Frage 4:
"Haben Vertreter von OLAF auch Ihnen im direkten Gespräch den Umgang des Amtes mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erläutert, wie dies laut eigener Aussage bei Herrn Dr. Chatzimarkakis der Fall war?"

Nein.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit hinreichend beantwortet habe und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ralf Walter