Frage von Klaus W. • 04.08.2022
Antwort von Thorsten Frei CDU • 05.08.2022
nach den sog. FAQ des BMF erhalten Vorruheständler die Energiepauschale nicht, da sie kein aktives Arbeitseinkommen erzielt haben.
nach den sog. FAQ des BMF erhalten Vorruheständler die Energiepauschale nicht, da sie kein aktives Arbeitseinkommen erzielt haben.
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben die Erwerbstätigen. Damit wird die Pauschale an rd. 44,8 Mio. Bürgerinnen und Bürger gezahlt.
Die Höhe der Diäten orientierte sich ursprünglich an der Besoldung der Bundesrichter (Besoldungsgruppe R6). Aktuell liegt diese bei 10.600,22 Euro, während die nunmehr angepassten Diäten 10.323,29 Euro betragen.
Beim Sondervermögen für die Bundeswehr geht es der Bundesregierung u.a. darum, die Schuldenbremse wieder einhalten zu können.