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Till Mansmann
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Frage von Dieter C. •

Guten Tag Herr Mansmann, als Mitglied des Finanzausschußes möchte ich wissen ab wann Übergewinnsteuer erhoben wird bzw. ob schon Übergewinnsteuer eingezogen wurde.

wie den Gewinnmitteilungen großer Firmen zu entnehmen ist haben etliche Übergewinne erzielt. Auch und gerade in der Energiewirtschaft. Wurde hier schon begonnen den Mehrwert zu versteuern oder wird der Bürger wieder einmal mit nicht durchgeführten Maßnahmenversprechen verdummt.

Dieter C.

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Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Übergewinnsteuer!

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 wurde eine Abgabe für fossile Energieunternehmen eingeführt. Die Erhebung dieser Abgabe umfasst alle Gewinne aus den Jahren 2022 und 2023, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021 liegen. Für diesen Sachverhalt sieht der deutsche Gesetzgeber einen Beitragssatz von 33 Prozent vor. Dem Fiskus werden daraus zusätzliche Einnahmen von schätzungsweise ein bis drei Milliarden Euro entstehen. Die EU-Verordnung über „Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise“ schuf dafür den verbindlichen Rahmen.

Des Weiteren beschloss der Deutsche Bundestag im vergangenen Jahr das Strompreisbremsegesetz. Darin ist unter anderem eine Verpflichtung der Betreiber von Stromerzeugungsanlagen vorgesehen, Abschöpfungsbeiträge an Netzbetreiber zu entrichten. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, eine Gegenfinanzierung der Kosten der Strompreisbremse für Endkunden abzusichern.

Dagegen würde die Einführung einer Übergewinnsteuer in der Bundesrepublik einen erheblichen Angriff auf die Grundprinzipien unserer sozialen Marktwirtschaft darstellen. Durch eine willkürliche gesetzliche Abgrenzung zwischen angemessenen und überdurchschnittlichen Gewinnen würde sie Rechtsunsicherheit verursachen und ein Klima der Unberechenbarkeit für die Betriebe unseres Landes schaffen. Der Gesetzgeber hat aber ganz im Gegenteil die Verantwortung, langfristig stabile steuerliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Aus diesem Grund lehne ich die Einführung einer Übergewinnbesteuerung entschieden ab.

Mit besten Grüßen
Till Mansmann, MdB

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