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Frage von Ralf F. •

Habe ich recht auf die Energie Pauschale?

Hallo Herr Frei, Ich bin Deutscher und Arbeite auch in Deutschland und habe meinen Wohnsitz den Niederlanden, bin dort ordnungsgemäß gemeldet. Ich habe letztes Jahr von meinem Arbeitgeber die Energie Pauschale bekommen. Ich hatte meine Einkommens Steuererklärung abgegeben. Jetzt sagt das Finanzamt, daß ich kein Recht auf die Energie Pauschale habe. Ist das so Richtig??
Gruß R.F

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Sehr geehrter Herr F.,

das Finanzamt hat recht. Die von der Ampel-Koalition festgelegten Voraussetzungen für die Energiepreispauschale (EPP) sind genau definiert. Eine einfache Übersicht finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html <https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html. Zwingende Voraussetzung, um in den Genuss der EPP zu kommen, ist, ein fester Wohnsitz in Deutschland. Mit der Begrenzung auf in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass die höheren Energiepreise in Deutschland Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland besonders treffen. Im Ausland lebende Personen sind eventuell niedrigeren Energiepreisen als in Deutschland ausgesetzt oder profitieren von vergleichbaren staatlichen Maßnahmen, die die dortige Bevölkerung ebenfalls von den Energiepreisen entlastet.

Umgekehrt sind Sie aber in den Genuss der EPP gekommen, da Ihr Arbeitgeber das Geld ausgezahlt hat. Insofern dürfte der Schaden für Sie gering sein, da sie ein um 300€ höheres Jahresgehalt bekommen haben, das zu versteuern ist. Es ist schließlich nicht so, dass die EPP unversteuert bleibt. Oder ist damit ein Rückzahlungsanspruch an den Arbeitgeber verbunden?

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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