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Johann Saathoff
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Frage von Andre R. •

Wurden Änderungen am Entwurf zum BVVAnpG wie sie von dem deutschen Richterbund unter anderem gefordert wurden berücksichtigt, zwecks Abgabe in das Kabinett bzw. Ressortabstimmung.

Sehr geehrter Herr Saathoff,
Sie haben am 08.05.2023 auf die Frage ob das BVVAnpG endlich nach den Tarifverhandlungen in das Kabinett ein eingebracht wird, dass es zuversichtliche Gespräche zu dem Entwurf gäbe und das Sie zuversichtlich sind das dieser bald in die Ressortabstimmung gehen kann und letztendlich im Kabinett beschlossen werden kann.

Viele Verbände (DRB, Verdi, GdP) sagten der Entwurf sei absolut unzureichend und würde die Abstandsgebote verletzten, der Ergänzungszuschlag würde nur Kinderreiche Familien stark stärken (Leistungsprinzip = kinder?) ...obwohl eig. ALLE Besoldungsgruppen UNABHÄNGIG vom Familienstand wohnortbezogen oder allgm. mehr Geld bekommen müssten um eine 115% alimentation zu gewährleisten. Durch die eigentliche Anhebung/Wegfall der unteren Besoldungsgruppen müssten alle anderen entsprechend auch mehr bekommen.

Wurden bzw werden diese äußerst kritischen Stimmen insbesondere vom deutschen Richterbund im Entwurf berücksichtigt und korrigiert??

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Antwort von
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Moin Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Das BMI setzt sich intensiv mit den eingegangenen Stellungnahmen auseinander. Welche Änderungen genau vorgenommen werden, können Sie dann dem Kabinettbeschluss entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Saathoff

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