Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung gem. §20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG
Sehr geehrter Herr Toncar,
ich bin empört, dass sich die Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung nicht im Gesetzesentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes befindet. Ich denke, ich kann in diesem Fall nicht nur für mich, sondern für viele weitere Wähler sprechen. Was sind Ihre konkreten Pläne, dieses meines Erachtens verfassungswidrige Gesetz alsbald rückgängig zu machen?
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG und zum aktuellen Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes.
Wir haben uns in der FDP-Bundestagsfraktion seit der Einführung dieser Verlustverrechnungsbeschränkung durch die Große Koalition dafür eingesetzt, diese Regelung wieder abzuschaffen. Daher war die Aufhebung der gesonderten Verlustverrechnungskreise für Verluste aus Termingeschäften und aus Forderungsausfällen im Privatvermögen in den Eckpunkten für das Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgesehen. Aufgrund des Widerspruchs aus anderen Ministerien findet sich diese Maßnahme aber zunächst nicht im Gesetzentwurf. Wir werden dieses Thema aber zeitnah weiter in der Koalition besprechen und auf eine Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung drängen, um den privaten Vermögensaufbau in Deutschland zu stärken.
In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar