
(...) Sehr geehrter Herr Müller, am Rande möchte ich anmerken, dass ich mir nicht vorschreiben lasse, wie ich zu antworten habe. Auch wenn Sie anderes behaupten wird die Schuldenbremse, die grundgesetzlich verankert ist, zum Greifen kommen. (...)
(...) Sehr geehrter Herr Müller, am Rande möchte ich anmerken, dass ich mir nicht vorschreiben lasse, wie ich zu antworten habe. Auch wenn Sie anderes behaupten wird die Schuldenbremse, die grundgesetzlich verankert ist, zum Greifen kommen. (...)
(...) Ohne Hilfe würde Griechenland in den Staatsbankrott laufen und die Spekulation gegen Portugal, Spanien, Irland und andere den Euro zugrunde richten. Das würde in Europa wirtschaftliches und soziales Chaos anrichten und deutsche Wirtschaftsinteressen massiv verletzen. (...)
(...) Dabei ist es mir wichtig zu betonen, dass Deutschland keine Geschenke an Griechenland macht und es sich bei den zugesagten maximal rund 22,4 Mrd. Euro in den nächsten drei Jahren nicht um Haushalts- oder Steuergelder handelt. (...)
Sehr geehrter Herr Urnau,
Sie haben Recht. Ich habe dies zwischenzeitlich beanstandet. Leider ist diese Vorgehensweise kein Einzelfall. Ich hoffe auf Korrektur.
Mit freundlichen Grüßen,
Werner Langen
(...) Ihre Kritik ist durchaus verständlich. Allerdings möchte ich Sie auch bitten anzuerkennen, dass OLAF in den letzten zehn Jahren mit Herrn Brüner von einem Deutschen geleitet wurde und man so nicht von einer Diskriminierung der deutschen Sprache bei OLAF sprechen kann. (...)
(...) Ich setze mich dafür ein, dass dies auf allen politischen Ebenen geschieht. Bei veröffentlichten Steuerverschwendungen beispielsweise durch den Bund der Steuerzahler muss nicht immer Objektivität vorliegen, da es sich hierbei um einen privaten Verein handelt und eine private Meinungsäußerung eine politische und haushaltsrechtliche Bewertung durch die dafür zuständigen, demokratisch legitimierten Gremien (wie etwa den Haushalts- und insbesondere den Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) noch die für einen Anspruch nach § 78 BBG erforderliche, rechtskräftige Feststellung eines individuellen Pflichtverstoßes ersetzen kann. (...)