Frage an Werner Langen von Michael U. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Langen,
im Amtsblatt der Europäischen Union Ausgabe C 91 A/1 vom 9. April 2010
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2010:091A:SOM:DE:HTML
ist die Stelle eines Generaldirektors des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung OLAF für die Nachfolge des im Januar verstorbenen früheren deutschen Generaldirektors Franz-Hermann Brüner ausgeschrieben.
In der Stellenausschreibung heißt es wörtlich: "Vorzug wird Kandidaten gewährt, die die Fähigkeit haben, in englischer oder französischer Sprache zu arbeiten.”
Halten Sie dies für ein angemessenes Auswahl-Kriterium?
Warum wird die deutsche Sprache nicht entsprechend berücksichtigt, obwohl sie doch eine der drei Arbeitssprachen der EU-Kommission ist?
Wird hier nicht ein Präzendenzfall geschaffen, um Deutsch als Arbeitssprache in den Brüsseler Institutionen weiter zurückdrängen zu können?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Urnau
Sehr geehrter Herr Urnau,
Sie haben Recht. Ich habe dies zwischenzeitlich beanstandet. Leider ist diese Vorgehensweise kein Einzelfall. Ich hoffe auf Korrektur.
Mit freundlichen Grüßen,
Werner Langen