Frage an Eduard Oswald von Helmut S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oswald,
jetzt wo die Finanzen große Sorgen bereiten- eigene, recht ungewöhnliche Schulden sich auftürmen, wo weitere hohe Anforderungen auf uns zukommen (Griechenlandkrise u.a.), wäre es da nicht an der Zeit, Verluste durch eigenes Verschulden endlich abzubauen? Ich denke dabei an die jährlichen Veröffentlichungen des Bundes der Steuerzahler und des Bundesrechnungshofes. Seit Jahren melden diese beiden Instutitionen, dass 30-35 Milliarden seit Jahren durch Bund, Länder und Kommunen in den Sand gesetzt werden. Jährlich erleben wir die Wiederholung, ohne dass man etwas hört oder liest, dass sich jemand um dieses Problem kümmert. Wären diese Verluste endlich in einem zu vertretenden Maße, könnten mit diesem Geld heute viele unserer Probleme auf allen Gebieten gelöst werden. Für Ihre Stellungnahme bin ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Scholze
Sehr geehrter Herr Scholze,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. April 2010.
Ich kann Ihnen versichern, dass sich die Koalitionsfraktionen ihrer Verantwortung für eine effiziente und sparsame Verwendung der finanziellen Ressourcen bewusst sind. Der rechtliche Rahmen hierzu ergibt sich aus dem Haushaltsrecht.
§ 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) mit den Haushaltsgrundsätzen der "Wirtschaftlichkeit" und "Sparsamkeit" gibt vor, die für die staatliche Aufgabenerfüllung notwendigen Haushaltsmittel ökonomisch sinnvoll einzusetzen. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die nach § 7 Abs. 2 BHO für alle finanzwirksamen Maßnahmen erforderlich sind, werden in jeder Phase des Haushaltsprozesses vorgenommen und beschränken sich nicht nur auf den zeitlichen Abschnitt der Planung einer Maßnahme, sondern werden auch als begleitende oder abschließende Erfolgskontrolle während oder nach einer Maßnahme durchgeführt.
Weiterhin verlangt die Ausführung des Haushaltsplans, Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben. Auch Zeitpunkt und Höhe der Ausgaben haben sich an der Maßgabe einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung zu orientieren.
Die Einhaltung dieser und weiterer gesetzlich festgelegter Verpflichtungen in der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes wird durch den Bundesrechnungshof kontrolliert. Seine Beratungstätigkeit gegenüber geprüften Stellen sowie Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung umfasst konkrete Vorschläge für Qualitätsverbesserungen, Einsparungen oder Mehreinnahmen. Hierdurch konnte die Arbeit von Bundesministerien und -behörden in den vergangenen Jahren häufig verbessert werden.
Dem Bundesrechnungshof obliegt nach § 88 BHO unter anderem die Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Die Prüfungs- und Beratungstätigkeit des Bundesrechnungshofes fördert erfahrungsgemäß eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung der Verwaltung, ohne dass sich diese Wirkungen beziffern ließen. Bedeutsame Prüfungserkenntnisse fasst der Bundesrechnungshof in seinen jährlichen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zusammen. Soweit der Bundesrechnungshof hier finanzielle Auswirkungen darstellt, beschränken diese sich nicht auf ein Haushaltsjahr (§ 97 Abs. 3 BHO).
Insgesamt gesehen gewährleistet das in Deutschland gehandhabte Verfahren eine wirksame Finanzkontrolle. Die etablierten Verfahren sollen Fehlverhalten verhindern. Da dies jedoch grundsätzlich, wie überall wo Menschen arbeiten, nicht vollkommen ausgeschlossen oder im Vorfeld verhindert werden kann, helfen sie darüber hinaus Fehler aufzuzeigen, um geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen zu können und - soweit erforderlich - die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Die neue, im Grundgesetz verankerte Schuldenregel trägt darüber hinaus der ökonomischen Vernunft und der Verantwortung für nachfolgende Generationen Rechnung. Zugleich bekennen wir uns ausdrücklich zu unserer Verantwortung im Rahmen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Die christlich-liberale Koalition hat sich deswegen darauf verständigt, dass alle staatlich übernommenen Aufgaben auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden und jeder Ausgabenbereich muss einen Beitrag zur Erfüllung der Anforderungen der neuen Schuldenregel leisten.
Steuerverschwendungen sind nicht zu rechtfertigen, es muss sparsam und wirtschaftlich gearbeitet werden. Ich setze mich dafür ein, dass dies auf allen politischen Ebenen geschieht. Bei veröffentlichten Steuerverschwendungen beispielsweise durch den Bund der Steuerzahler muss nicht immer Objektivität vorliegen, da es sich hierbei um einen privaten Verein handelt und eine private Meinungsäußerung eine politische und haushaltsrechtliche Bewertung durch die dafür zuständigen, demokratisch legitimierten Gremien (wie etwa den Haushalts- und insbesondere den Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) noch die für einen Anspruch nach § 78 BBG erforderliche, rechtskräftige Feststellung eines individuellen Pflichtverstoßes ersetzen kann.
Des Weiteren ist Deutschland ein föderal gegliederter Staat, in dem Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft unabhängig sind. Demnach sind die Länder, ebenso wie die Kommunen entsprechend der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich, entsprechende Maßnahmen zu treffen, um eine sparsame und wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände unterliegen dabei der Kommunalaufsicht in den jeweiligen Ländern. Sie nimmt die allgemeine Aufsicht über die Rechtmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie über die im Rahmen der Gesetze beschlossenen Satzungen, Verträge o. a. Rechtsgeschäfte der Kommunen wahr.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB