Modernisierung des Staates, Tarifverhandlungen Bund und Kommunen
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Nichts desto trotz bedarf es für die Umsetzung umfangreicher Abstimmungen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich alles daran setze, dass die Umsetzung zügig erfolgt.
Betroffen ist hiervon alleine das aktive Wahlrecht. Dies entspricht auch den Wertungen des Grundgesetzes, das zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht ausdrücklich unterscheidet. Anpassungen des passiven Wahlrechts sind derzeit nicht geplant.
der Gesetzesentwurf befindet sich nach meiner Kenntnis noch in der internen Ressortabstimmung zwischen BMI und BMF. Einen verlässlichen Zeitplan kann ich daher leider aktuell nicht nennen und bitte um Verständnis.
Aktuell ist die verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzesentwurfs, welches das Beamtenrecht und damit verbunden den Umfang der Alimentation von Bundesbeamt:innen regelt, noch nicht abgeschlossen.
Es ist keine FlutHELFERmedaille von Seiten des Landes geplant.