Die kinderbezogenen Anteile im Familienzuschlag ergänzen die Grundgehälter der Beamt:innen, sind an das Kindergeld angelehnt und umfassen keine Altersstaffelung
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Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist der gleichen Ansicht wie Sie. Familien mit Kinder in unterschiedlichem Alter haben unterschiedliche Bedarfe und auch regional gibt es erhebliche Unterschiede.
Entscheidungen über einen Motivationscoin obliegen den einzelnen Organisationen. Gern werde ich das Thema bei zukünftigen Gespräch mit BKA und Bundespolizei ansprechen.
Wir halten niemanden hin, sondern arbeiten hart an einer verfassungsgemäßen Lösung. Ich bedaure, dass ich weitere Details aus dem Gesetzentwurf an dieser Stelle derzeit nicht darstellen kann.
Die Ermittlungen sind zum einen noch nicht abgeschlossen und zum anderen ist die Bundesregierung auch nicht für die Ermittlungen zuständig.
In der Sache halte ich fest, dass es in der Beurteilung offensichtlich unterschiedliche Einschätzungen gibt, wie die die Stellungnahme des BRV auf der einen sowie des Philologenverbandes und des Beamtenbundes auf der anderen Seite zeigen.