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Frage von Wolfgang W. •

Stellungnahme zur schriftlichen Frage vom September 2022 Nr. 489 Sprengung der Nordstream Pipelines Warum meldet die Regierung, dass Auskünfte aus Gründen des Staatswohls nicht erteilt werden?

Ich gehe hier davon aus, "dass die Regierung mit Absicht versucht etwas zu verschweigen. Anders kann ich die Restriktionen der "Third-Party-Rule" nicht verstehen. Warum verschweigt die Regierung die ermittelten Ergebnisse?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage, für deren Beantwortung ich jedoch noch Informationen benötige. In Ihrer Frage nehmen Sie Bezug auf eine "schriftliche Frage" sowie auf eine "Stellungnahme vom September 2022 Nr. 489". Bitte senden Sie mir diese zu (jens.zimmermann@bundestag.de) oder stellen Sie deren Inhalt hier dar. 

Bereits vorab möchte ich aber darauf hinweisen, dass "die Regierung" keine "ermittelten Ergebnisse verschweigt". Die Ermittlungen sind zum einen noch nicht abgeschlossen und zum anderen ist die Bundesregierung auch nicht für die Ermittlungen zuständig. 

Die zuständige Bundespolizei hat mit Unterstützung der Deutschen Marine die Zerstörung an den Pipelines dokumentiert und die Ergebnisse an den Generalbundesanwalt übergeben, der daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen "Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion", "verfassungsfeindlicher Sabotage" und der "besonderen Bedeutung des Falls" eröffnete. Der Generalbundesanwalt beauftragte sowohl die Bundespolizei als auch das Bundeskriminalamt mit den weiteren Ermittlungen. Diese dauern an. 

Zudem befinden sich die vier Lecks an den Pipelines in der Nähe der dänischen Insel Bornholm teilweise auf schwedischem und teilweise auf dänischem Gebiet. Deswegen ermittelt unter anderem auch die schwedische Staatsanwaltschaft. Auch hier dauern die Ermittlungen an. 

Die von Ihnen dargestellten "ermittelten Ergebnisse" liegen daher als solche noch nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Zimmermann

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