Warum gibt es keine Altersstaffelung beim Familienzuschlag (Stufe 2)? Ist eine gleiche Verdienstbetrachtung bei unterschiedlichen Lebenshaltungskosten noch gerecht?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
sind Sie nicht auch der Meinung das jüngere Kinder einen kleineren Bedarf als ältere Kinder haben? Weshalb werden beim familienbezogenen Bestandteil der Besoldung der Stufe 2 (Familienzuschlag Stufe 2) lediglich die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder betrachtet? Warum gibt keine Altersstaffelung?
Halten Sie es für gerecht wenn eine Bundesbeamtenfamilie aus Gera oder Oldenburg deutlich mehr vom Verdienst hat als eine Bundesbeamtenfamilie aus Berlin oder München? Und dies seit Jahren!!
Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für Ihre Frage. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist der gleichen Ansicht wie Sie. Familien mit Kinder in unterschiedlichem Alter haben unterschiedliche Bedarfe und auch regional gibt es erhebliche Unterschiede.
Zur Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur amtsangemessenen Alimentation hat BMI einen entsprechenden Gesetzentwurf erstellt, der unter anderem vorsieht, das Eingangsamt und die erste Erfahrungsstufe im einfachen Dienst (einschließlich entsprechender Folgeanpassungen bei den Grundgehaltsstufen im einfachen und mittleren Dienst) anzuheben. Die Beihilfebemessungssätze für den Alimentationsberechtigten und berücksichtigungsfähige Ehegatten und Kinder sollen angehoben werden.
Daneben ist vorgesehen, einen sog. alimentativen Ergänzungszuschlag in das Besoldungsrecht einzuführen, der regionale Gegebenheiten in den Wohnkosten wie auch die konkreten Bedarfe insbesondere von Kindern berücksichtigt.
Dieser Entwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Wann konkret der vom Bundeskabinett beschlossen werden soll und wann damit das parlamentarische Verfahren beginnt, kann ich leider nicht sagen.
Der Entwurf sieht aber eine Nachzahlung bis zum Jahr 2021 vor.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff