die Pflegeversicherung/Krankenversicherung zahlt nur, wenn ein Versicherungsfall eintritt (Pflegebedürftigkeit) und es sich um eine Versicherungsleistung handelt, für die Beiträge gezahlt wurden.
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Soweit Sie die Alterssicherungssysteme in Österreich und Deutschland ansprechen, muss ich zunächst sagen, dass ein uneingeschränkter Vergleich von zwei völlig unterschiedlichen Systemen der Alterssicherung nicht möglich ist.
Zum Hintergrund der Einkommensanrechnung kann ich Ihnen Folgendes sagen: Die Grundrente ist ein individuell berechneter Zuschlag zur Rente, den Versicherte erhalten können, wenn sie lange gearbeitet und unterdurchschnittlich verdient haben
Die gesetzliche Rente ist ebenfalls beitragspflichtig. Daher ist es sachgerecht, dass auch Renten der berufsständischen Versorgungswerke wie eine gesetzliche Rente behandelt werden.
Wir haben diese Senkung seinerzeit unterstützt, weil wir die Belastung von Betriebsrentnerinnen und -rentnern mit kleinen Einkommen reduzieren wollten. Eine darüberhinausgehende Entlastung können wir insbesondere aufgrund der angespannten Finanzlage der GKV und auch angesichts des immensen finanziellen Herausforderungen in der GKV nicht in Aussicht stellen.