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Hubertus Heil
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Frage von Petra K. •

Wann werden 21 Millionen Rentner und Wähler -mit steigender Tendenz- nicht mehr gegenüber Beamtenpensionären benachteiligt?

Sehr geehrter Herr Heil,
die SPD war einmal die Schutzmacht der kleinen Leute. Davon kann bzgl. der Rente keine Rede mehr sein.
Ein Inflationsausgleich, wie bei den bestens versorgten Beamtenpensionären: (Durchschnittspension 3.600,-- €, anteilig 3.000,-- € Inflationsausgleich) findet bei den Renten nicht statt, ebensowenig wird das Wahlversprechen Klimageld erfüllt. Herr Heil, sie treiben die benachteiligten Rentner in die Arme von AFD bzw. Bündnis Sarah Wagenknecht, für das sich aktuell auch der ehemalige Düsseldorfer SPD-Oberbürgermeister Thomas Geisel entschieden hat! Für Verhältnisse wie in Österreich mit deutlich höheren insgesamt 14 Pensionen jährlich, weil alle Bürger in dieselbe Renten-,Kasse einzahlen, benötigen deutsche Rentner in der 4. reichsten Volkswirtschaft der Welt mit Armutsrenten nach 45 Jahren Beitragszahlung, eine andere Regierung, statt Ampel-Politiker, die 30 Milliarden Euro jährlich in das Ausland transferieren!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie sprechen viele verschiedene Themen an, auf die ich gerne eingehen möchte.

Soweit Sie die Alterssicherungssysteme in Österreich und Deutschland ansprechen, muss ich zunächst sagen, dass ein uneingeschränkter Vergleich von zwei völlig unterschiedlichen Systemen der Alterssicherung nicht möglich ist. Insbesondere können nicht nur einzelne Aspekte des Rentensystems in Österreich herausgegriffen werden. Es muss immer die spezifische Situation des jeweiligen Landes betrachtet und das gesamte Konzept der Alterssicherung ins Auge gefasst werden. Bspw. entstehen im österreichischen Rentensystem deutlich weniger kleine Renten, da es dort eine Mindesteinzahldauer von 15 Jahren gibt, während in Deutschland bereits nach fünf Jahren Rentenanwartschaftszeiten Renten ausgezahlt werden. Auf diese Weise zahlen viele Menschen in die Rente ein, die aufgrund nicht erfüllter Wartezeiten aber später keine Rentenansprüche haben.

In Deutschland werden die Renten insbesondere durch die Beiträge der Beschäftigten finanziert. Vereinfacht ausgedrückt gilt: Steigen die Löhne, steigen für sich genommen auch die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung, so dass eine Rentenanpassung der Lohnentwicklung folgend finanziert werden kann. Eine über die Lohnentwicklung hinausgehende Erhöhung der Renten – wie zum Beispiel eine zusätzliche Inflationsausgleichsprämie für Rentnerinnen und Rentner – könnte also nur über einen höheren Beitragssatz oder weitere Mittel des Bundes finanziert werden. Dies würde also entweder Beschäftigte und die Unternehmen zusätzlich belasten oder es müsste aus Steuermitteln aufgebracht werden.

Für Fragen zur Anpassung der Beamtenversorgung des Bundes ist nicht mein Ministerium, sondern das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zuständig. Zur Inflationsausgleichsprämie für Pensionen hat das BMI den Zusammenhang zu den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes wie folgt erläutert: Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst sieht vor, dass die Tarifbeschäftigten zunächst einen Inflationsausgleich in Form von steuer- und abgabenfreien Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt 3.000 Euro erhalten. Eine Erhöhung der Tarifentgelte erfolgte dafür im Jahr 2023 nicht mehr, sondern erst wieder im März 2024. Die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes werden regelmäßig – wie auch dieses Mal vorgesehen – zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte des Bundes übertragen. Mit Blick auf die alimentatorischen Grundsätze der Beamtenversorgung wird dies wiederum anteilig, das heißt unter Berücksichtigung der jeweiligen Ruhegehalts- und Anteilssätze, auch auf Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen. Hierdurch profitieren im Jahr 2023 auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von der Inflationsausgleichsprämie. Ohne diese Übertragung würden Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger für das Jahr 2023 jedoch weder eine Anpassung der Versorgungsbezüge noch eine Sonderzahlung erhalten.

Bezüglich des Klimagelds ist es der Bundesregierung und der SPD-Fraktion nach wie vor wichtig, steigende Belastungen, die durch den zukünftig steigenden CO2-Preis entstehen, abzufedern. Die Voraussetzung für die Auszahlung eines Klimageldes ist zunächst jedoch ein technischer Zahlungsmechanismus, welcher Direktzahlungen an Privatpersonen ermöglicht. Ein derartiger Mechanismus existierte vor Antritt dieser Regierung nicht. Aktuell arbeitet die Bundesregierung intensiv daran, diesen Mechanismus zu etablieren. Die Zuständigkeit dafür liegt im Bundesministerium der Finanzen. Da es sich dabei um einen aus verschiedener Hinsicht (Datenbeschaffung, Datenschutz, Umsetzungsbehörde, etc.) äußerst komplexen Vorgang handelt, der viel Abstimmung und Planung bedarf, ist bereits absehbar, dass ein Auszahlungsmechanismus nicht vor 2025 zur Verfügung stehen wird.

Mir ist wichtig, dass alle Haushalte zum Klimaschutz beitragen und an der Transformation teilhaben können. Deswegen setze ich mich dafür ein, bei der Auszahlung nach sozialen Kriterien vorzugehen, sodass insbesondere Personen mit geringen und mittleren Einkommen von einem sozialen Klimageld profitieren würden. Dies hätte den Vorteil, dass die Einnahmen an jene Personen ausgeschüttet würden, die infolge der CO2-Bepreisung - relativ zu ihrem Einkommen - am stärksten belastet werden. Außerdem könnten Haushalten mit geringen Einkommen auf diese Weise finanzielle Spielräume für Investitionen in klimafreundliche Alternativen und energieeffiziente Lösungen geschaffen werden.

Um es klar zu sagen: Für keine der von Ihnen beschriebenen Herausforderungen hat die AfD eine Antwort. Ganz im Gegenteil: Gerade für die „kleinen Leute“, wie Sie schreiben, setzt sich die AfD überhaupt nicht ein. Sie kämpft gegen den Mindestlohn, gegen Tarifbindung, gegen betriebliche Mitbestimmung. All das sind Dinge, die das Leben von hart arbeitenden Menschen konkret verbessern. Die AfD ist dagegen. Im Parteiprogramm fordert die Partei sogar ein Steuersystem, das Topverdiener mit Jahreseinkommen von über 300.000 Euro noch entlastet, während Leute mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro weiter belastet werden. Die AfD will außerdem Sozialleistungen radikal abbauen und das gesetzliche Renteneintrittsalter abschaffen und so dafür sorgen, dass zahlreiche Menschen auch mit mehr als 70 Jahren noch arbeiten müssten. Ganz abgesehen davon, dass die von der AfD propagierte Verachtung für unsere Demokratie äußerst gefährlich für unser aller Freiheit ist, kann ich jede und jeder nur bitten, sich gut mit den wahren Zielen und möglichen Konsequenzen einer Unterstützung dieser Partei auseinanderzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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