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Hubertus Heil
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Frage von Cornelia B. •

Sie haben langjährige Versicherten einen Grundrentenzuschlag zur Rente gewährt, warum habe ich weniger zum leben als Zugereiste, die nichts für Deutschland eingezahlt haben

Warum haben Sie vergessen, den Senioren bescheid zu geben, dass das Einkommen der Partner mit angerechnet wird. Habe am 05.01.24 meine neue Rentenberechnung bekommen und da wurde mir der Grundrentenzuschlag gestrichen. Ich habe jetzt 100€ weniger Rente.
Meine Rente ab 01.01.24 - brutto: 1012,92 € netto: 890,87 € !!!!!!!!!!!!!!!!!!
vom 01.07.23 - brutto: 1129,37 € netto: 993,29 € (in der Berechnung sind Rentenerhöhung und Grundrentenzuschlag enthalten).
Ich bin Jahrgang 1955 und es liegen 531 Monate Grundrentenzeiten vor!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihren Unmut kann ich verstehen. Zum Hintergrund der Einkommensanrechnung kann ich Ihnen Folgendes sagen: Die Grundrente ist ein individuell berechneter Zuschlag zur Rente, den Versicherte erhalten können, wenn sie lange gearbeitet und unterdurchschnittlich verdient haben. Um sie zielgenau am Bedarf auszurichten, wird Einkommen auf die Grundrente angerechnet. Deshalb werden das eigene Einkommen und auch das Einkommen von Ehepartnern bzw. Lebenspartnern geprüft. Das Einkommen wird hierbei nicht nur einmalig bei der ersten Berechnung der Grundrente angerechnet, sondern jährlich überprüft. Dadurch wird sichergestellt, dass Einkommensänderungen bei der Berechnung der Grundrente berücksichtigt werden. Die Einkommensanrechnung läuft weitgehend automatisiert und bürgerfreundlich ab. Auf den Grundrentenzuschlag wird das Einkommen aus dem vorletzten Jahr angerechnet. Höheres, aber andererseits auch niedrigeres anzurechnendes Einkommen wirkt sich somit erst verzögert aus.

Eine Auskunft, welche Einkommensänderung bei Ihnen konkret zu einer Verringerung der Grundrente geführt hat, kann Ihnen Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger erteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

 

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