![Armin Laschet Portrait von Armin Laschet](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/chaperonlaschet-armin3r0a3779.jpg?itok=k4uNUEZl)
Sehr geehrter Herr Hecheltjen,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.04.2010. Sie wird gegenwärtig geprüft. Sobald möglich werden Sie eine Antwort erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Laschet
Sehr geehrter Herr Hecheltjen,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.04.2010. Sie wird gegenwärtig geprüft. Sobald möglich werden Sie eine Antwort erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Laschet
(...) aus meiner Sicht ist Inklusion die Zukunftsaufgabe im Schulbereich. Ich möchte richtige Gemeinschaftsschulen entwickeln, in denen alle (!) Kinder gemeinsam lernen. Dazu ist es aber notwendig, dass in einem vernünftigen Übergang die Ressourcen so eingesetzt werden, dass die Kinder aus den Förderschulen in der Regelschule ankommen können. (...)
(...) Ihr Einwand, Sperren seien ein Frühwarnsystem für Täter, erscheint mir rätselhaft. Wenn Sie meinen, die Betreiber der (kinderpornographischen) Websites würden durch Sperren gewarnt, so wäre dieser Warnungseffekt nicht größer als durch die Löschung, welche der Betreiber wohl eher mitbekommt. (...)
(...) Mit den Folgen ist die Polizei täglich konfrontiert. Die Wissenschaft hat längst nachgewiesen, dass das aktive Ausüben von Gewalt bei Computerspielen um ein Vielfaches schädlichere Auswirkungen hat als das bloß passive Konsumieren von Filmen oder Büchern. (...)
(...) Sie finden unter meinen Antworten auch genügend Hinweise auf wissenschaftliche Studien; die schädlichen Auswirkungen der Beschäftigung mit extremster Brutalität am Computer dürften in der seriösen wissenschaftlichen Forschung kaum noch umstritten sein. Ich kann an Sie als junger Vater nur appellieren, ihre Erziehungsaufgabe ernst zu nehmen und ihren Sohn, wenn er in das entsprechende Alter kommt, von der Beschäftigung mit derartigen Machwerken abzuhalten. (...)
(...) wie jedermann weiß, können Access-Sperren keine ´Musterlösung´ sein, sondern im Falle der Kinderpornographie lediglich ein zusätzlicher Ansatz zu deren Eindämmung. (...) b) Der Verbrechenstatbestand der Kinderpornographie hat einen Eindeutigkeitscharakter, der sich auf andere Probleme nicht übertragen lässt. (...)