Frage an Priska Hinz von Lucas T. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Hinz,
kürzlich erfuhr ich von der Neufassung des sg. Jugendmedienstaatsvertrages (JMStV), der u.A. ab Anfang 2011 eine Alterskennzeichnung oder Zugangsbeschränkung von im Internet bereitgestellten Inhalten vorschreibt.
Ich betreibe eine persönliche Homepage, sowie eine mit Videos, die ich in meiner Freizeit drehe. Keine dieser Seiten enthält kommerzielle Inhalte. Bin ich nun als Privatperson verpflichtet, diese Webseiten entsprechend zu kennzeichnen? Auf welcher Basis soll ich ggf. die Kennzeichnung vornehmen?
Nach meinem bisherigen Erkenntnisstand bin ich nicht in der Lage, dem Gesetz nachzukommen und wäre somit gezwungen, die Seiten einzustellen, womit ich sicher nicht der Einzige bin. Sehen Sie da nicht auch eine nicht wünschenswerte Einschränkung der vielfältigen Angebote im Internet? Ich denke hier auch an kulturelle Einrichtungen wie das Projekt Gutenberg oder
die große Zahl an Weblogs zu den verschiedensten Themen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lucas Treffenstädt
Sehr geehrter Herr Treffenstädt,
vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch.de!
Bereits bislang schreibt der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)vor, dass entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Sollten Sie der Meinung sein, solche Inhalte auf Ihren Seiten zu haben, sind Sie bereits nach geltendem Recht verpflichtet, diese unzugänglich zu machen - durch Altersverifikationssysteme, "Sendezeitbegrenzung" o.ä.!
Hinzukommt im neuen JMStV, dass man seine Seiten mit Altersangaben versehen kann - damit auf der Userseite die Seiten über ein Jugendschutzprogramm ausgelesen werden können. Ein - für private Webseiten kostenloses - Klassifizierungstool für die Alterseinstufung soll demnächst von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimediadiensteanbieter (fsm: http://www.fsm.de , siehe dort auch zu Entwicklungsbeeinträchtigung: http://www.fsm.de/de/Entwicklungsbeeintraechtigung ) bereit gestellt werden.
Wir Grünen haben den neuen JMStV dennoch kritisiert. Aus unserer Sicht führt er - wie bei Ihnen - zu viel Rechtsunsicherheit. Er birgt außerdem das Risiko, dass einige so verunsichert sind, dass sie lieber ihre Seiten vom Netz nehmen. Dass darf aus unserer Sicht nicht sein.
Wir setzen uns daher für eine gründliche Überarbeitung ein, damit sichergestellt ist, dass in Zukunft die Freiheit des Internets und der Jugendschutz in einem ausgewogenen Verhältnis und praktikabel geschützt werden.
Freundliche Grüße, Ihre Priska Hinz