(...) Was Sie ansprechen ist eine Ungenauigkeit in der Debatte, die zu einem Missverständnis führen kann. Die Zulässigkeit der Beschneidung wird mit der Religionsfreiheit begründet – nicht durch Religiosität bewiesen. Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht, und Glaube ist nichts Nachweisbares. (...)
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(...) Angesichts der schwierigen Abwägung in dieser Frage bitte ich um Verständnis, wenn ich für meine Entscheidung die Debatte im Deutschen Bundestag abwarte. Ich bin zuversichtlich, dass hier alle Argumente - in der schwierigen Frage um die Grundgesetzvorgaben der freien Religionsausübung und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit - gegeneinander abgewogen werden. Meine Entscheidung werde ich nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung der dort diskutieren Argumente treffen. (...)
(...) Ich beurteile Ihre Anregung auch heute sehr positiv. Eigene Schulküchen sind jedoch unrealistisch. Ich schließe mich der Meinung einer Ernährungswissenschaftlerin an, die erst vor kurzem in einem Interview gesagt hat, dass Schulen eigens ausgestattet werden müssten, wenn vor Ort gekocht werden soll. (...)
(...) Ich hoffe, Ihnen und Ihrer Tochter damit geholfen zu haben. Ich stehe Ihnen stets als Ansprechpartner rund um die Politik zur Verfügung und verbleibe (...)
(...) Dies gilt auch für das von Ihnen angesprochene Gesetz über den Umfang der Personensorge bei der Beschneidung eines Jungen. Auch hier gab es keinerlei Bedenken von Seiten des Bundesministeriums des Inneren und des Bundesministeriums der Justiz. (...)