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Frage von Dr. Andreas van A. •

Frage an Hans-Werner Kammer von Dr. Andreas van A. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Kammer,

ich komme auf Ihre Antwort vom 7. August zu meine Fragen zum Thema Beschenidung zurück. Da ja nun ein Gesetzentwurf vorliegt, können Sie mir meine Fragen sicherlich beantworten, die da wären:

1. Wie würden Sie eigentlich ganz persönlich reagieren, wenn man sie gegen ihren Willen oder ohne ihre Einwilligung beschneiden würde?

2. Wie kann es mit der grundgesetzlich garantierten Gleichberechtigung vereinbar sein, dass Jungen ein geringeres Anrecht auf körperliche Unversehrtheit haben sollen? Auch das weibliche Geschlecht hat schließlich eine Vorhaut, die sogar sehr ähnliche Aufgaben hat, wie die männliche.

3. Woher nehmen sie die Gewissheit, dass bei einem Verbot der männlichen Beschneidung das Kindeswohl gefährdet sei? Falls die Eltern sich nicht an das Verbot halten sollten, gute Ärzte gibt es nicht nur in Deutschland und Erfahrungen unbeschnittener Juden in Israel belegen keinerlei Ausgrenzungen im täglichen Leben.

Darüber hinaus wüßte ich gerne, welche konkreten Nachteile unbeschnittene jüdische und muslimische in unserer Gesellschaft eigentlich erdulden müssten?

Und schließlich möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf diesen Erfahrungsbericht lenken : http://www.taz.de/Beschneidung-mit-18/!101655/ .
Was sagen Sie zu diesen Auswirkungen einer Beschenidung?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas van Almsick

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. von Almsick,

1. Der Vergleich zwischen Neugeborenen und Erwachsenen verbietet sich.

2. Ebenso unangemessen ist der Vergleich zwischen der Beschneidung von Jungen und Mädchen. Im ersten Fall ist lediglich ein umstrittener medizinischer Eingriff, im zweiten definitiv schwerste Körperverletzung, nicht umsonst spricht die WHO von "Genitalverstümmelung".

3. Dass viele Eltern Beschneidungen im Hinterzimmer vornehmen lassen würden, ist eine Frage des gesunden Menschenverstandes. Die Beschneider wären dieselben wie heute. Viele haben Erfahrung, die wenigsten eine medizinische Grundausbildung. Dem wollen wir mit der Gesetzesvorlage abhelfen. Die vorgesehene Neuregelung ist auch aus Sicht des Kindeswohls ein großer Fortschritt.

Zu ihrem Letzten Punkt möchte ich anmerken, dass sie die Debatte über die Sinnhaftigkeit der religiösen Beschneidung mit den betroffenen Religionsgemeinschaften führen sollten. Solange einige religiöse Gruppen die Beschneidung von neugeborenen Jungen für den Glauben ihrer Eltern als zentral erachten, bin ich bereit, dies - unter den Ihnen bekannten Bedingungen - zu akzeptieren.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Werner Kammer