Frage an Thomas Silberhorn von Karin T. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
Ich habe eine Tochter, Johanna, geb. 06.10.2007. Sie soll jetzt vorzeitig eingeschult werden. Da es ja jetzt eine Entscheidung des Bayerischen Landtags gibt, bei der es zur Beitragsentlastung für Eltern mit Kinder im Vorschuljahr gibt, möchte ich gerne wissen aus welchem Grund ich diese Entlastung für meine Tochter nicht bekomme. Da will man immer in die Förderung der Kinder investieren und wenn dann mal ein Kind eine vorzeitige weitere Förderung bräuchte, da es im KiGa einfach unterfordert ist, wird die gestrichen. Finden Sie das Richtig????????
Liebe Grüße
Karin Thienel
Sehr geehrte Frau Thienel,
der Bayerische Landtag plant eine Novellierung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes, mit der u.a. eine Beitragsentlastung für das Vorschuljahr im Kindergarten vorgesehen ist. Da diese Novelle nicht mehr wie geplant zu Beginn des laufenden Kindergartenjahres verabschiedet werden konnte, die Beitragsentlastung aber bereits zum 1. September 2012 erfolgen sollte, wird vorerst ein Beitragszuschuss als eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch ausgezahlt.
Für Kinder, die wie ihre Tochter vorzeitig eingeschult werden (sogenannte Kann-Kinder), fallen die sonst üblichen Kosten des letzten Vorschuljahres nicht an. Gemessen an der Beitragsleistung stehen Sie damit auch ohne Entlastung finanziell besser da als Eltern mit Kindern, die das Vorschuljahr in Anspruch nehmen.
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag arbeitet aber gegenwärtig an einer Lösung, nach der auch für Kann-Kinder in deren letztem Kindergartenjahr ein Beitragszuschuss geleistet werden könnte. Ob das auch noch rückwirkend möglich sein wird, ist bisher nicht abzusehen. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Im Ergebnis soll es jedoch auch für die Eltern der Kann-Kinder eine Beitragsentlastung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn