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Portrait von Jutta Herzner-Tomei
Antwort von Jutta Herzner-Tomei
FDP
• 10.09.2013

(...) In der Diskussion steht nun, dass der Strafatbestand des Stalkings erst mit der Verwirklichung so einer Beeinträchtungung erfüllt ist, also erst, wenn der Schaden bereits angerichtet ist. Das sei für die Prävention nicht weitreichend genug. (...)

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