(...) Anders als bei Frauen erscheint die Unterrepräsentanz von Männern eher als Folge der mangelnden Attraktivität bestimmter Berufszweige oder Arbeitgebern (beispielsweise Grundschullehramt und Richteramt). Dass hierbei geschlechtsbedingte strukturelle Benachteiligungen eine Rolle spielen, ist nicht ersichtlich. Es ist somit keine Benachteiligung erkennbar, die eine Bevorzugung von Männern verfassungsrechtlich rechtfertigen könnte. (...)
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Sehr geehrte Frau Schulz,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Sie können mir Ihre Fragen an nicole.maisch@bundestag.de zu senden, die ich dann sehr gerne beantworten werde.
Grundsätzlich zeigen Statistiken klar, dass Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer im Schnitt 6 % weniger pro Stunde verdienen als ihre männlichen Kollegen (bereinigte Gender Pay Gap 2021).
(...) Egal welche Steuerklasse sie wählen: Über das Jahr gerechnet sorgt das Ehegattensplitting dafür, dass sich insbesondere für Mütter ein Berufseinstieg finanziell oft gar nicht lohnt. Ich bin der Überzeugung, dass das Ehegattensplitting schrittweise abgeschafft werden und an dessen Stelle ein System der finanziellen Förderung von Kindern treten sollte. (...)
(...) Solange die Quote von 50 Prozent Frauen in Führungspositionen - bezogen auf die jeweilige Ämtergruppe und Behörde - nicht erreicht ist, ist nach § 19 Abs. 6 LBG die Frau bei einer im Wesentlichen gleichen Eignung und Befähigung bevorzugt zu befördern. (...)
(...) Die Studie des DIW, auf die Sie sich beziehen, hat auch die zu erwartende Rentenhöhe von Frauen, die in ca. 20 Jahren in Rente gehen werden, in Modellen simuliert und prognostiziert dieser künftigen Rentnerinnengruppe höhere Renten, die sich aus der gestiegenen Erwerbsbeteiligung von Frauen ergeben. (...)