Frage an Ralf Jäger von Robert S. bezüglich Frauen
Sehr geehrter Herr Jäger,
Ich habe vier Fragen bezüglich der Neuregelung der Neuregelung zur
Frauenförderung in NRW:
1) wieso versuchen sie nicht, die Vorschläge des OVG Hamms umzusetzen, Befähigungs- und Eignungsmerkmale stärker in der Beurteilung zu gewichten als ununterbrochene Erwerbsbiographien (siehe http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/11_170221/index.php ). Dies würde Menschen begünstigen, die neben ihrer Arbeit auch andere wichtige Aufgaben in ihrem Leben haben (z.B. auch alleinerziehende Väter), anstatt durch verallgemeinernde Beforzugung eines Geschlechts das Betriebsklima nachhaltig zu ruinieren.
2) Anscheinend gilt die Regelung für Bereiche, in denen Frauen weniger als 50% des Persionals ausmachen (LBG NRW, §19). Ist eine entsprechende Beforzugung für Männer in Bereichen, in denen diese weniger als 50% des Personals stellen, ebenfalls geplant?
3) Sie beziehen sich mehrfach (nachzulesen z.B. hier: http://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/urteil-frauenfoerderung-100.html ) auf ein Rechtsutachten von Hans-Jürgen Papier. Ist dieses Gutachten öffentlich einsehbar?
4) Wie möchten sie in Zeiten des Fachkräftemangels in Zukunft motivierte junge Männer motivieren, eine Laufbahn im öffentlichen Dienst einzuschlagen? Für mich ist nach abgeschlossener Promotion die Option "Öffentlicher Dienst" jedenfalls abgehakt. Männer scheinen bei ihnen ja nicht mehr erwünscht zu sein.
mit freundlichen Grüssen
Robert Schwefel
Sehr geehrter Herr Schwefel,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.
1. Die NRW-Landesregierung strebt nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ein Normenbestätigungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof in Münster an. Für alle Beamtinnen und Beamten ist es wichtig, dass die Verfassungsmäßigkeit, von der wir überzeugt sind, jetzt schnell geklärt wird.
2. Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass Männer im öffentlichen Dienst unter Benachteiligungen gelitten hätten, in dessen Folge ihnen der Weg in den öffentlichen Dienst oder der Aufstieg dort versperrt worden wäre. Ob eine Quotenregelung zugunsten eines männlichen Bewerbers unter diesen Voraussetzungen (strukturelle Benachteiligung) je erforderlich sein wird, ist mehr als zweifelhaft. Anders als bei Frauen erscheint die Unterrepräsentanz von Männern eher als Folge der mangelnden Attraktivität bestimmter Berufszweige oder Arbeitgebern (beispielsweise Grundschullehramt und Richteramt). Dass hierbei geschlechtsbedingte strukturelle Benachteiligungen eine Rolle spielen, ist nicht ersichtlich. Es ist somit keine Benachteiligung erkennbar, die eine Bevorzugung von Männern verfassungsrechtlich rechtfertigen könnte.
3. Das Gutachten finden Sie im Internet unter www.mik.nrw.de und http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/presse/pressemitteilungen/Gutachten_Zielquoten.pdf
4. Motivierte junge Fachkräfte sind bei uns sehr willkommen, unabhängig vom Geschlecht. Das Land bietet als Arbeitgeber auch attraktive Arbeitsbedingungen, die wir immer weiterentwickeln und verbessern wollen. Die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern folgt dem Prinzip der Bestenauslese. Es bleibt dabei, dass Frauen ebenso leistungsstark wie ihre männlichen Konkurrenten sein müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Jäger MdL