Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Jenny M. • 15.07.2010
Antwort von Silvia Schmidt SPD • 15.07.2010 (...) als Behindertenbeauftragte meiner Fraktion ist es in erster Linie meine Aufgabe, die Meinungsbildung der Fraktion zu diesem und anderen Themen zu organisieren. Ich fordere von der Firma Grünenthal ebenso wie von der Bundesregierung, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden und werde mich im Rahmen meiner Möglichkeiten dafür einsetzen, dass den Opfern Gerechtigkeit widerfährt. Sie bringen es auf den Punkt: Es geht um ein Leben in Würde und nicht um eine Entschädigung als Selbstzweck, wie manche die Entschädigungsforderung oft deklassieren wollen. (...)
Frage von Michael B. • 13.07.2010
Antwort von Norbert Geis CSU • 17.08.2010 (...) Im wirtschaftlichen Sinne ist auch jede Form des Schuldenabbaus ein vermögensrechtlicher Zugewinn. Es wäre nicht gerechtfertigt, den anderen Ehegatten an diesem Zuwachs nur begrenzt, d.h. (...)
Frage von Michael B. • 13.07.2010
Antwort von Matthias Miersch SPD • 14.07.2010 (...) Sinn des Zugewinnausgleichs ist es, den wirtschaftlichen Erfolg aus der Ehezeit gerecht zu teilen. (...) So wird häufig derjenige, der einen Lohn für seine Arbeitsleistung erhält, von dem anderen Partner durch Haushaltsführung, Kindererziehung etc. (...)
Frage von Michael B. • 13.07.2010
Antwort von Halina Wawzyniak DIE LINKE • 19.08.2010 (...) bei der Forderung der Abschaffung des Ehegattensplittings handelt es sich um einen Vorschlag der unabhängig von der Gestaltung des § 1378 Abs. (...) Es geht bei der Abschaffung des Ehegattensplittings um die Abschaffung einer Privilegierung, die Ehegatten im Rahmen der Ehe zukommt. (...)
Frage von Michael B. • 12.07.2010
Antwort von Mechthild Dyckmans FDP • 14.07.2010 Sehr geehrter Herr Baleanu,
vielen Dank für Ihre Frage vom 12. Juli 2010.
Frage von Michael B. • 12.07.2010
Antwort von Hans-Christian Ströbele Bündnis 90/Die Grünen • 14.07.2010 (...) Ihre Kritik der gesetzlichen Regelung teile ich nicht. In Ihrem Beispiel übersehen Sie, daß der Ehemann, der 400000 Euro während der Ehezeit durch seiner Hände Arbeit eingenommen und davon Verbindlichkeiten aus dem Erwerb einer Eigentumswohnung in Höhe von 200000 Euro abgezahlt hatte, ja bei der Scheidung nicht nur die restlichen 200000 Euro als Zugewinnausgleich an seine geschiedene Ehefrau, die ihm während der Ehezeit den Haushalt gemacht hat, zahlen muß, sondern daß ihm ja dann auch die schuldenfreie abgezahlte Eigentumswohnung bleibt, in der er entweder wohnt oder die er verkaufen kann. Dann bleiben ihm auch 200000 Euro. (...)